Steuer-Glossar
Begriffe der Einkommensteuer, kurz erklärt. Zu vielen gibt es einen ausführlichen Ratgeber.
Häufig gesucht
A
- Abfindung
- Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Abgabefrist
- Frist, bis zu der eine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein muss; selbst erstellt endet sie am 31.07.2026.
- Abgeltungsteuer
- Pauschale Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die die Bank direkt einbehält und ans Finanzamt abführt.
- Abschreibung (AfA)
- AfA verteilt die Kosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über die Nutzungsdauer und senkt so Jahr für Jahr die Steuerlast.
- Altersentlastungsbetrag
- Freibetrag nach § 24a EStG: Wer vor dem Kalenderjahr 64 wird, mindert Arbeitslohn und andere voll steuerpflichtige Einkünfte.
- Altersvorsorgezulage
- Staatlicher Zuschuss zur Riester-Rente: Grundzulage und Kinderzulage, abhängig vom eigenen Sparbeitrag.
- Anlage KAP
- Die Anlage KAP erklärt Kapitalerträge in der Steuererklärung – Pflicht ohne Steuerabzug, freiwillig für Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.
- Anlage V
- Die Anlage V ist das Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – eine je Objekt, auch bei Leerstand mit Vermietungsabsicht.
- Antragsveranlagung
- Freiwillige Steuererklärung ohne Abgabepflicht – meist mit Erstattung.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Pauschaler Werbungskostenabzug von 1.230 € im Jahr, den das Finanzamt automatisch anerkennt.
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Staatlicher Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen – 9 % beim Bausparen und 20 % beim Fondssparen.
- Arbeitsmittel
- Arbeitsmittel sind beruflich genutzte Gegenstände wie Laptop, Werkzeug oder Fachbücher; die Kosten zählen als Werbungskosten.
- Arbeitszimmer
- Ein Arbeitszimmer ist ein abgetrennter Raum zum Arbeiten; die Kosten sind nur voll absetzbar, wenn er der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
- Ausbildungsfreibetrag
- Der Ausbildungsfreibetrag mindert als Pauschale das Einkommen der Eltern, wenn ihr volljähriges Kind auswärts in Ausbildung oder Studium ist.
- Außergewöhnliche Belastungen
- Zwangsläufige Kosten wie Krankheit, Pflege oder Bestattung, die nur über der zumutbaren Belastung die Steuer senken.
- Aussetzung der Vollziehung
- Die Aussetzung der Vollziehung hält die Zahlung einer strittigen Steuer auf, solange dein Einspruch beim Finanzamt läuft.
- Auswärtstätigkeit
- Auswärtstätigkeit: Du arbeitest vorübergehend außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte – Reisekosten sind Werbungskosten.
B
- Basisrente (Rürup)
- Staatlich geförderte private Altersvorsorge, deren Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind und die im Alter als lebenslange Rente ausgezahlt wird.
- Behinderten-Pauschbetrag
- Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine Pauschale für behinderungsbedingte Mehraufwendungen: 384 € bis 7.400 € im Jahr.
- Bekanntgabe
- Die Bekanntgabe ist der Zeitpunkt, ab dem ein Bescheid wirkt und die Einspruchsfrist läuft.
- Belegabruf
- Der Belegabruf übernimmt die Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, automatisch in deine Steuererklärung.
- Berufskleidung
- Berufskleidung ist Kleidung für den Job, die du privat kaum tragen kannst – ihre Kosten zählen zu den Werbungskosten.
- Bestandskraft
- Bestandskraft heißt: Ein Steuerbescheid kann nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr angefochten werden und bleibt verbindlich.
- Besteuerungsanteil
- Der Besteuerungsanteil ist der Prozentsatz der gesetzlichen Rente, der im Ruhestand steuerpflichtig ist.
- Betriebsausgaben
- Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Aufwendungen, die den Gewinn und damit die Steuer mindern.
- Bewerbungskosten
- Bewerbungskosten sind Werbungskosten: Kosten für Bewerbungsunterlagen, Porto und Fahrten zum Vorstellungsgespräch lassen sich absetzen.
- Bewirtungskosten
- Ausgaben für Speisen und Getränke bei geschäftlichen Einladungen; als Betriebsausgabe meist nur zu 70 % abziehbar.
- Bodenrichtwert
- Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis je Quadratmeter Boden in einer Lage, den der Gutachterausschuss aus Kaufpreisen ableitet.
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Das BZSt ist die Bonner Bundesbehörde für die Steuer-ID, die Aufsicht über das Kindergeld und internationale Steuerdaten.
D
- Dauerfristverlängerung
- Die Dauerfristverlängerung gibt dir einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung der Umsatzsteuer.
- Dienstwagen
- Ein Dienstwagen ist ein vom Arbeitgeber gestelltes Auto, dessen private Nutzung du als geldwerten Vorteil versteuerst.
- Differenzbesteuerung
- Bei der Differenzbesteuerung versteuern gewerbliche Wiederverkäufer nur die Marge zwischen Einkauf und Verkauf.
- Direktversicherung
- Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die dein Arbeitgeber für dich als betriebliche Altersvorsorge abschließt.
- Doppelte Haushaltsführung
- Wer am Arbeitsort eine Zweitwohnung hält und den eigenen Hausstand woanders behält, kann die Mehrkosten als Werbungskosten absetzen.
- Durchschnittssteuersatz
- Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent deines gesamten zu versteuernden Einkommens die Einkommensteuer ausmacht.
E
- E-Bilanz
- Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV an das Finanzamt – Pflicht für bilanzierende Unternehmen nach § 5b EStG.
- Ehegattensplitting
- Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt – das senkt die Steuer für Paare.
- Ehrenamtspauschale
- Die Ehrenamtspauschale hält ab 2026 bis zu 960 € im Jahr steuerfrei, die du für ein Ehrenamt in einem gemeinnützigen Verein erhältst.
- Ein-Klick-Erklärung
- Funktion in MeinELSTER+, die aus beim Finanzamt vorhandenen Daten eine fertige Steuererklärung erstellt, die du nur noch prüfen und absenden musst.
- Einfuhrumsatzsteuer
- Steuer auf Waren aus Nicht-EU-Ländern, die der Zoll erhebt und die Unternehmen als Vorsteuer abziehen können.
- Einkünfte
- Einkünfte sind Einnahmen minus Werbungskosten oder Betriebsausgaben – das Ergebnis einer der sieben Einkunftsarten.
- Einspruch
- Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide, den du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einlegst.
- Einzelveranlagung
- Jeder wird für sich nach dem Grundtarif besteuert – Ehegatten können das jährlich statt der Zusammenveranlagung wählen.
- ELSTER
- ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Steuerverwaltung, mit dem du deine Steuererklärung im Browser ausfüllst und papierlos abgibst.
- Elterngeld
- Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt weniger arbeiten; sie ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
- Energetische Sanierung
- Energetische Sanierung senkt den Energiebedarf eines Gebäudes, etwa durch Dämmung, neue Fenster und einen Heizungstausch.
- Entfernungspauschale
- Die Entfernungspauschale ist die Pauschale für deinen Arbeitsweg: ab 2026 einheitlich 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Der Entlastungsbetrag senkt die Steuerlast alleinstehender Eltern um 4.260 € im Jahr für das erste Kind.
- Erbschaftsteuer
- Die Erbschaftsteuer besteuert den Nachlass, soweit er den persönlichen Freibetrag übersteigt; Ehepartner erben bis 500.000 € steuerfrei.
- Erhaltungsaufwand
- Erhaltungsaufwand erhält Vorhandenes und ist sofort als Werbungskosten abziehbar.
- Erste Tätigkeitsstätte
- Ortsfester Arbeitsort, dem du dauerhaft zugeordnet bist: Fahrten dorthin zählen nur über die Entfernungspauschale.
- Ertragsanteil
- Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer privaten Rente und hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.
F
- Fahrtenbuch
- Ein Fahrtenbuch dokumentiert jede Fahrt mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck und belegt so den Privatanteil eines Dienstwagens.
- Faktorverfahren
- Beim Faktorverfahren verteilt ein Faktor kleiner als 1 den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug auf beide Partner in Steuerklasse IV.
- Familienheimfahrt
- Fahrt vom Zweitwohnsitz zum eigenen Hausstand – eine pro Woche als Werbungskosten absetzbar.
- Familienkasse
- Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit setzt Kindergeld und Kinderzuschlag fest und zahlt beide Leistungen an Familien aus.
- Festsetzungsfrist
- Die Festsetzungsfrist bestimmt, wie lange das Finanzamt eine Steuer festsetzen, ändern oder aufheben darf – meist vier Jahre.
- Feststellungserklärung
- Eigene Steuererklärung, mit der das Finanzamt gemeinschaftliche Einkünfte ermittelt und auf die Beteiligten verteilt.
- Flurstück
- Ein Flurstück ist die kleinste vermessene Landeinheit im Liegenschaftskataster, die über Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eindeutig bezeichnet wird.
- Fortbildungskosten
- Fortbildungskosten sind Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die du als Werbungskosten ohne Höchstbetrag absetzen kannst.
- Freibetrag
- Ein Freibetrag ist ein steuerfreier Betrag: Nur was darüber liegt, wird versteuert – anders als bei der Freigrenze.
- Freigrenze
- Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einnahmen steuerfrei bleiben – wird sie überschritten, ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
- Freistellungsauftrag
- Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.
- Fünftelregelung
- Die Fünftelregelung ist eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG: Sie rechnet eine Abfindung für die Steuerberechnung so, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt.
G
- Geldwerter Vorteil
- Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt, die grundsätzlich als Arbeitslohn versteuert wird.
- Gemarkung
- Eine Gemarkung ist ein Katasterbezirk aus mehreren Fluren, der die Lage eines Grundstücks im Grundbuch bezeichnet.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Anlagegüter bis 800 € netto, die du sofort voll absetzen kannst.
- Gewerbesteuer
- Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben, mit Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
- Gewinnermittlung
- Gewinnermittlung ist die Berechnung von Gewinn oder Verlust aus selbständiger oder gewerblicher Arbeit, meist per EÜR oder Bilanz.
- Grenzgänger
- Grenzgänger wohnen in einem Land und arbeiten in einem anderen – welcher Staat den Lohn besteuert, steht im Doppelbesteuerungsabkommen.
- Grenzsteuersatz
- Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel Steuern der nächste zusätzlich verdiente Euro kostet – 2026 von 0 % bis 45 %.
- Grundfreibetrag
- Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Teil des zu versteuernden Einkommens: 2026 sind es 12.348 €, bei Zusammenveranlagung 24.696 €.
- Grundsteuermessbetrag
- Der Grundsteuermessbetrag ist der Eurobetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl, den das Finanzamt festsetzt.
- Grundsteuerwert
- Der Grundsteuerwert ist der steuerliche Wert deines Grundstücks und bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.
- Günstigerprüfung
- Die Günstigerprüfung sorgt dafür, dass das Finanzamt von zwei Steuervarianten automatisch die günstigere wählt.
H
- Handwerkerleistungen
- Handwerkerleistungen im Haushalt bringen 20 % der Arbeitskosten von der Steuer zurück, höchstens 1.200 € im Jahr.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen oder Gartenpflege senken deine Steuer um 20 % der Lohnkosten, höchstens 4.000 €.
- Haushaltsscheck
- Vereinfachtes Meldeverfahren für Minijobs im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale.
- Hebesatz
- Der Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem eine Gemeinde den Steuermessbetrag multipliziert – daraus entsteht die Grund- oder Gewerbesteuer.
- Homeoffice-Pauschale
- Tagespauschale von 6 € für berufliche Arbeit zu Hause, höchstens 210 Tage und 1.260 € im Jahr.
I
- Inflationsausgleichsprämie
- Freiwillige Arbeitgeberzahlung, die bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei blieb.
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Warenlieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat, die in Deutschland umsatzsteuerfrei ist.
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
- Beim innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert der Käufer Ware aus einem anderen EU-Staat selbst – meist bleibt das Geschäft durch den Vorsteuerabzug neutral.
- Insolvenzgeld
- Insolvenzgeld ersetzt dir den ausstehenden Nettolohn für höchstens drei Monate, wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
- Investitionsabzugsbetrag
- Mit dem Investitionsabzugsbetrag ziehst du bis zu 50 % geplanter Investitionskosten vorab vom Gewinn ab.
- Istversteuerung
- Bei der Istversteuerung führst du die Umsatzsteuer erst ab, wenn dein Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat.
J
- Jahressteuerbescheinigung
- Die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank listet alle Kapitalerträge eines Jahres und die darauf abgeführte Kapitalertragsteuer auf.
- Jahressteuergesetz
- Sammelgesetz, das jedes Jahr viele steuerliche Einzelmaßnahmen in einem Paket bündelt.
- Jobticket
- Vergünstigte ÖPNV-Karte des Arbeitgebers, Zuschüsse sind steuerfrei, mindern aber die Entfernungspauschale.
K
- Kapitalertragsteuer
- Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne; inländische Banken behalten sie meist automatisch ein.
- Kinderbetreuungskosten
- Ausgaben für die Betreuung deines Kindes mindern als Sonderausgaben die Steuer: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.
- Kinderfreibetrag
- Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei und beträgt 2026 9.756 € je Kind für beide Eltern zusammen.
- Kindergeld
- Staatliche Familienleistung von 259 € im Monat je Kind, die die Familienkasse auszahlt und die beim Finanzamt mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.
- Kindergeldnummer
- Die Kindergeldnummer ist die persönliche Nummer deines Kindergeldfalls bei der Familienkasse und steht auf jedem Bescheid.
- Kirchensteuer
- Zuschlag zur Einkommensteuer oder Lohnsteuer für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
- Kleinunternehmerregelung
- Vereinfachung nach § 19 UStG: Kleine Betriebe weisen keine Umsatzsteuer aus, verlieren aber den Vorsteuerabzug.
- Kontoführungspauschale
- Nur 16 € Kontoführungsgebühren erkennt das Finanzamt ohne Belege an. Höhere berufliche Kosten musst du nachweisen.
L
- Leibrente
- Wiederkehrende Zahlung bis zum Lebensende, häufig als Rente aus dem Verkauf der eigenen Immobilie.
- Lohnersatzleistungen
- Lohnersatzleistungen ersetzen wegfallendes Einkommen und sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.
- Lohnsteuer
- Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird bei Angestellten direkt vom Bruttolohn abgezogen.
- Lohnsteuerbescheinigung
- Jahresübersicht des Arbeitgebers über Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben, die elektronisch ans Finanzamt geht.
- Lohnsteuerhilfeverein
- Selbsthilfeeinrichtung, die Arbeitnehmer, Beamte und Rentner gegen einen Jahresbeitrag bei der Steuererklärung berät.
M
- Midijob
- Sozialversicherungspflichtig mit mehr als 603 € und höchstens 2.000 € im Monat – der Übergangsbereich zwischen Minijob und Vollzeit.
- Minijob
- Geringfügige Beschäftigung mit höchstens 603 € Verdienst im Monat, für die der Arbeitgeber pauschale Abgaben zahlt.
- Miteigentumsanteil
- Der Miteigentumsanteil ist dein rechnerischer Anteil am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Mobilitätsprämie
- Steuervergütung für Geringverdiener mit mehr als 20 km Arbeitsweg, die keine Einkommensteuer zahlen.
- Mutterschaftsgeld
- Mutterschaftsgeld ist die steuerfreie Lohnersatzleistung der Krankenkasse während der Mutterschutzfristen; der Arbeitgeber stockt bis zum Nettolohn auf.
N
- Nachzahlungszinsen
- Nachzahlungszinsen sind Zinsen des Finanzamts auf eine Steuernachzahlung nach § 233a AO.
- Nichtveranlagungsbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamts, die Banken vom Kapitalertragsteuerabzug absehen lässt, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt.
P
- Pauschale Lohnsteuer
- Vereinfachtes Verfahren: Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer für bestimmte Bezüge mit einem festen Prozentsatz ab.
- Pensionskasse
- Pensionskasse: Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, der Beiträge verwaltet und später eine Betriebsrente auszahlt.
- Pflege-Pauschbetrag
- Der Pflege-Pauschbetrag mindert als Jahresbetrag dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegst.
- Photovoltaik
- Umwandlung von Sonnenlicht in Strom; begünstigte Anlagen auf Wohngebäuden sind steuerfrei, der Kauf ist umsatzsteuerfrei.
- Plausibilitätsprüfung
- Die Plausibilitätsprüfung kontrolliert, ob deine Angaben schlüssig und realistisch sind – grobe Widersprüche fallen schnell auf.
- Private Kfz-Nutzung
- Wer ein Firmen- oder Dienstfahrzeug privat nutzt, muss den Vorteil versteuern – pauschal nach der 1-%-Regelung oder per Fahrtenbuch.
- Progressionsvorbehalt
- Steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
R
- Realsplitting
- Beim Realsplitting setzt du Unterhalt an deinen geschiedenen oder getrennt lebenden Partner als Sonderausgabe ab.
- Reisekosten
- Reisekosten sind Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Nebenkosten einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit.
- Rentenanpassungsbetrag
- Der Rentenanpassungsbetrag ist die Summe aller Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr und in voller Höhe steuerpflichtig.
- Rentenbezugsmitteilung
- Bescheinigung deines Rententrägers über die Rentendaten des Vorjahres, die automatisch an das Finanzamt gemeldet werden.
- Rentenfreibetrag
- Der Rentenfreibetrag ist der Teil deiner Rente, der nach dem zweiten Rentenjahr als fester Euro-Betrag lebenslang steuerfrei bleibt.
- Reverse-Charge-Verfahren
- Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
- Riester-Rente
- Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Sonderausgabenabzug, die im Ruhestand nachgelagert besteuert wird.
- Ruhen des Verfahrens
- Das Ruhen des Verfahrens hält einen Einspruch vorübergehend an, weil zu derselben Rechtsfrage ein Musterverfahren läuft.
S
- Sachbezug
- Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber, etwa ein Gutschein oder eine Sachleistung, der bis 50 € im Monat steuerfrei bleibt.
- Schenkungsteuer
- Steuer auf Schenkungen unter Lebenden; sie fällt nur an, soweit der Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt.
- Solidaritätszuschlag
- Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die bei der Einkommensteuer erst über der Freigrenze anfällt.
- Sollversteuerung
- Regelfall der Umsatzsteuer: Die Steuer entsteht mit der ausgeführten Leistung, unabhängig vom Zahlungseingang.
- Sonderabschreibung
- Sonderabschreibungen lassen Betriebe Investitionen zusätzlich zur normalen AfA schneller abschreiben.
- Sonderausgaben
- Sonderausgaben sind private Ausgaben wie Vorsorgebeiträge, Kirchensteuer und Spenden, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern.
- Sondervorauszahlung
- Pflichtzahlung von 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres, wenn du die Dauerfristverlängerung nutzt.
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
- Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind Zuschläge zum Grundlohn, die nach § 3b EStG bis zu bestimmten Höchstsätzen steuerfrei bleiben.
- Sparerpauschbetrag
- Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € pro Person im Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €.
- Spekulationsfrist
- Die Spekulationsfrist ist die Haltefrist, nach deren Ablauf Gewinne aus privaten Verkäufen steuerfrei bleiben.
- Spitzensteuersatz
- Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 für Ledige ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.878 €.
- Splittingtarif
- Der Splittingtarif halbiert das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren, berechnet die Steuer darauf und verdoppelt sie.
- Steuer-Identifikationsnummer
- Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer vom BZSt, die du ein Leben lang behältst.
- Steuerberater
- Der Steuerberater ist ein freier Beruf mit geschützter Bezeichnung und darf unbeschränkt Hilfe in Steuersachen leisten.
- Steuerberatungskosten
- Ausgaben für Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuersoftware – abziehbar nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
- Steuerbescheid
- Der Steuerbescheid ist das Schreiben des Finanzamts, das deine Steuer verbindlich festsetzt und Nachzahlung oder Erstattung zeigt.
- Steuerermäßigung
- Eine Steuerermäßigung senkt die festgesetzte Steuer direkt, etwa um 20 % der Handwerkerkosten, höchstens 1.200 €.
- Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte
- Ein beim Finanzamt beantragter Freibetrag, den der Arbeitgeber elektronisch abruft und so monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
- Steuerklasse
- Die Steuerklasse legt fest, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich einbehält – sie richtet sich vor allem nach dem Familienstand.
- Steuerklassenwechsel
- Ein Steuerklassenwechsel ändert die Lohnsteuerklasse und deinen monatlichen Nettolohn, nicht aber deine Einkommensteuer.
- Steuermesszahl
- Gesetzlicher Faktor, mit dem aus Grundsteuerwert oder Gewerbeertrag der Steuermessbetrag berechnet wird.
- Steuernummer
- Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt für deinen Steuerfall; sie gilt nur dort und kann sich bei Umzug oder Heirat ändern.
- Steuerprogression
- Bei der Steuerprogression steigt der Steuersatz mit dem Einkommen – von 14 % nach dem Grundfreibetrag bis 42 % und 45 %.
T
- Teilfreistellung
- Die Teilfreistellung lässt einen Teil der Erträge aus Fonds steuerfrei, weil die Fondsgesellschaft auf Fondsebene schon Steuern gezahlt hat.
U
- Umsatzsteuer
- Steuer auf Lieferungen und Leistungen im Inland: 19 % regulär, 7 % ermäßigt; Unternehmer ziehen die gezahlte Steuer als Vorsteuer ab.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet Umsatzsteuer und Vorsteuer und wird elektronisch ans Finanzamt übermittelt.
- Umzugskosten
- Ausgaben für den Wohnungswechsel; nur ein beruflich veranlasster Umzug zählt als Werbungskosten.
- Unterhaltsleistungen
- Unterhaltsleistungen sind Zahlungen an bedürftige Angehörige; du kannst sie bis zum Grundfreibetrag als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Ü
- Übungsleiterpauschale
- Steuer- und sozialabgabenfreier Freibetrag für nebenberufliche Trainer, Ausbilder, Betreuer, Künstler und Pflegekräfte im gemeinnützigen Bereich.
V
- Veranlagung
- Veranlagung heißt: Das Finanzamt prüft deine Steuererklärung und setzt die Einkommensteuer mit einem Bescheid fest.
- Verlustbescheinigung
- Die Verlustbescheinigung weist Verluste aus Kapitalanlagen aus und macht sie in der Steuererklärung mit Gewinnen anderer Banken verrechenbar.
- Verlustrücktrag
- Der Verlustrücktrag verrechnet einen Verlust mit Gewinnen aus früheren Jahren und mindert so rückwirkend deine Steuer.
- Verlustvortrag
- Ein Verlustvortrag überträgt einen Verlust in spätere Jahre und mindert dort mit positiven Einkünften deine Steuerlast.
- Vermögenswirksame Leistungen
- Vermögenswirksame Leistungen sind ein Arbeitgeberzuschuss zum Sparen, der direkt in deinen Spar-, Fonds- oder Bausparvertrag fließt.
- Verpflegungsmehraufwand
- Verpflegungsmehraufwand deckt die Mehrkosten für Essen auf Dienstreisen ab: 14 € bei mehr als 8 Stunden, 28 € pro vollem Tag, keine Pauschale unter 8 Stunden.
- Versorgungsbezüge
- Versorgungsbezüge sind Pensionen, Betriebsrenten und ähnliche Leistungen aus einem früheren Dienstverhältnis; sie zählen zum Arbeitslohn.
- Versorgungsfreibetrag
- Der Versorgungsfreibetrag ist der steuerfreie Teil deiner Pension oder Werkspension, den das Finanzamt nach dem Jahr des Versorgungsbeginns festlegt.
- Verspätungszuschlag
- Der Verspätungszuschlag ist eine Nebenleistung, die das Finanzamt bei zu spät abgegebenen Pflicht-Steuererklärungen festsetzt.
- Vorabpauschale
- Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindeststeuer auf Fonds und ETFs, die schon vor einem Verkauf fällig wird.
- Vorauszahlung
- Eine Vorauszahlung ist ein quartalsweiser Abschlag auf die Einkommensteuer, den das Finanzamt schon im laufenden Jahr einzieht.
- Vorbehalt der Nachprüfung
- Vermerk im Steuerbescheid, der dem Finanzamt bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist jede Änderung erlaubt, auch zu deinem Nachteil.
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen, die du als Sonderausgaben absetzen kannst.
- Vorsorgevollmacht
- Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertrauensperson, die für dich entscheidet, wenn du es selbst nicht mehr kannst.
- Vorsteuer
- Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf Einkäufe für dein Unternehmen, die du mit der Umsatzsteuer deiner Verkäufe verrechnen kannst.
W
- Werbungskosten
- Beruflich veranlasste Ausgaben, die das Finanzamt von deinen Einnahmen abzieht – bei Arbeitnehmern automatisch mindestens 1.230 €.
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Du holst eine unverschuldet versäumte Frist nach und kannst so noch Einspruch einlegen.
- Wohn-Riester
- Wohn-Riester nutzt die Riester-Förderung für Kauf, Bau oder Umbau einer selbst genutzten Immobilie.
- Wohnsitzfinanzamt
- Das Finanzamt, in dessen Bezirk du wohnst – es bearbeitet deine Einkommensteuererklärung.
- Wohnungsbauprämie
- Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss von 10 % auf deine Bauspareinzahlungen, höchstens 70 € im Jahr.
Z
- Zinsen für Studienkredit
- Zinsen für einen Studienkredit mindern deine Steuerlast – beim Zweitstudium als Werbungskosten, beim Erststudium als Sonderausgaben.
- Zumutbare Belastung
- Der Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, den du selbst tragen musst – zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
- Zusammenfassende Meldung
- Die Zusammenfassende Meldung meldet steuerfreie EU-Lieferungen und bestimmte Leistungen an das BZSt.
- Zusammenveranlagung
- Bei der Zusammenveranlagung geben Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung ab und werden mit dem Splittingtarif wie eine Person besteuert.
- Zusatzversorgung
- Betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, meist ausgezahlt über eine Versorgungskasse wie die VBL.
- Zuwendungsbestätigung
- Die Zuwendungsbestätigung ist die Spendenquittung einer gemeinnützigen Organisation und dient als Nachweis für das Finanzamt.