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Steuer-Glossar

Familienheimfahrt

Eine Familienheimfahrt ist die Fahrt zwischen dem Beschäftigungsort mit deiner Zweitwohnung und dem Ort, an dem du deinen eigenen Hausstand führst. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zählt sie zu den Werbungskosten; anerkannt wird höchstens eine Heimfahrt pro Woche. Angesetzt wird die Entfernungspauschale je vollem Entfernungskilometer: 2025 sind es 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km, ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten km. Die Pauschale deckt Hin- und Rückfahrt ab – mit dem Firmenwagen ist kein Werbungskostenabzug möglich.

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Häufige Fragen

Was gilt als Familienheimfahrt?

Als Familienheimfahrt zählt die Fahrt zwischen deinem Hausstand und dem Beschäftigungsort, an dem du wegen der Arbeit eine Zweitwohnung hast. Welches Verkehrsmittel du nutzt, ist unerheblich. Eine Familie im Haushalt ist nicht nötig – auch Alleinlebende können die Fahrt ansetzen.

Wie berechne ich die Kosten für Familienheimfahrten?

Du setzt die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke an; sie deckt Hin- und Rückfahrt ab. Ab 2026 sind das 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Die Höchstgrenze von 4.500 € im Jahr gilt hier nicht, und höhere tatsächliche Kosten etwa für Bahn oder Flug kannst du nachweisen.

Wann erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung an?

Du brauchst einen eigenen Hausstand, an dessen Kosten du dich beteiligst, und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort deiner ersten Tätigkeitsstätte. Als dort gelegen gilt sie, wenn der Weg von ihr zur Arbeit höchstens halb so lang ist wie der vom Hausstand. Für die Zweitwohnung erkennt das Finanzamt bis zu 1.000 € im Monat an.

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