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Steuer-Glossar

Bekanntgabe

Die Bekanntgabe ist der Zeitpunkt, ab dem ein Bescheid rechtlich wirkt. Erst ab diesem Tag laufen Fristen wie die Einspruchsfrist, die einen Monat beträgt. Bei einem schriftlichen Bescheid per Post im Inland gilt er am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Geht der Bescheid erst später zu oder fehlt der Aktenvermerk, ist der tatsächliche Zugang maßgeblich.

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Häufige Fragen

Wann gilt ein Bescheid als bekannt gegeben?

Ein schriftlicher Bescheid, der im Inland per Post kommt, gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Geht er später zu, zählt der tatsächliche Zugang. Ab diesem Tag läuft die Einspruchsfrist von einem Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Zustellung und Bekanntgabe?

Die Zustellung ist eine besonders förmliche Form der Bekanntgabe, etwa per Postzustellungsurkunde oder Einschreiben mit Rückschein. Bei ihr zählt der auf der Urkunde vermerkte Tag. Bei der einfachen Bekanntgabe per Brief wirkt dagegen die Viertagesfiktion.

Was gilt als Bekanntgabe?

Bekannt gegeben ist ein Bescheid, wenn er mit Wissen und Willen des Finanzamts in deinen Machtbereich gelangt, sodass du ihn lesen kannst. Eine nur zufällige Kenntnis, etwa vom Hörensagen, reicht nicht aus. Erst mit der Bekanntgabe entfaltet der Bescheid seine Wirkung.

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