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Steuer-Glossar

Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist ist der Zeitraum, in dem das Finanzamt eine Steuer festsetzen, aufheben oder ändern darf. Sie beträgt in der Regel vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Läuft sie ab, tritt Festsetzungsverjährung ein. Der Bescheid lässt sich dann auch nicht mehr zu deinem Nachteil ändern.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Festsetzungsfrist?

Für die meisten Steuern wie die Einkommensteuer gilt eine Frist von vier Jahren. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sie sich auf fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre.

Wann beginnt die Festsetzungsfrist?

Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, beginnt sie erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung beim Finanzamt eingeht – spätestens drei Jahre nach dem Entstehungsjahr.

Was bedeutet Ablaufhemmung?

Bestimmte Ereignisse schieben das Ende der Frist hinaus. Dazu zählen ein Einspruch, ein Änderungsantrag oder der Beginn einer Außenprüfung. Solange das Verfahren läuft, tritt keine Festsetzungsverjährung ein.

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