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Steuer-Glossar

Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist ist die Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte. Bei Grundstücken und Immobilien beträgt sie zehn Jahre, bei Gold, Schmuck, Kunst oder Kryptowährungen ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag. Innerhalb der Frist ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn er im Kalenderjahr mindestens 1.000 € beträgt.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt die Spekulationsfrist?

Bei Grundstücken, Häusern und Wohnungen läuft sie zehn Jahre ab dem notariellen Kaufvertrag. Für andere Wirtschaftsgüter wie Gold, Schmuck, Kunst oder Kryptowährungen gilt ein Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Kann ich meine Immobilie nach drei Jahren steuerfrei verkaufen?

Nur in Ausnahmefällen. Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn du die Immobilie durchgehend selbst bewohnt hast oder mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor. Eine Vermietung zählt nicht als Eigennutzung.

Wie lange ist die Spekulationsfrist beim Autoverkauf?

Ein Auto zählt zu den anderen Wirtschaftsgütern, hier gilt grundsätzlich die Frist von einem Jahr. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausgenommen, Verluste aus privaten Verkäufen darfst du nicht mit anderen Einkünften verrechnen.

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