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Steuer-Glossar

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind Geldleistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt direkt in einen Sparvertrag für dich einzahlt. Einen Anspruch auf den Zuschuss hast du nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Zahlung vorsehen; üblich sind bis zu 40 € im Monat. Zur Wahl stehen Banksparplan, Fonds- oder Bausparvertrag sowie die Tilgung eines Immobilienkredits. Bei geringem zu versteuerndem Einkommen fördert der Staat das Sparen zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert das mit vermögenswirksamen Leistungen?

Du schließt einen VL-fähigen Sparvertrag ab, zum Beispiel einen Bauspar- oder Fondssparplan. Deinen Arbeitgeber informierst du darüber, damit er den vereinbarten Betrag direkt in diesen Vertrag überweist. Eingezahlt wird in der Regel sechs Jahre, danach folgt ein Ruhejahr.

Sind vermögenswirksame Leistungen noch sinnvoll?

Ja, wenn dein Arbeitgeber den Zuschuss zahlt und die Anlageform zu deinen Zielen passt. Bei geringem zu versteuerndem Einkommen kommt die staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzu. Vergleiche die Vertragskosten, denn sie schmälern die Rendite.

Hat man durch vermögenswirksame Leistungen weniger Netto?

Der Zuschuss zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, darauf fallen also Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Weil das Geld direkt in den Sparvertrag fließt, bekommst du es nicht als Nettogehalt ausgezahlt. Wer den Betrag aus eigenem Gehalt aufstockt, merkt das zusätzlich am Netto.

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