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Steuer-Glossar

Pauschale Lohnsteuer

Die pauschale Lohnsteuer ist ein vereinfachtes Verfahren. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer für bestimmte Bezüge mit einem festen Prozentsatz ab, statt sie nach den persönlichen Merkmalen des Arbeitnehmers zu berechnen. Schuldner ist der Arbeitgeber; er muss die pauschale Lohnsteuer übernehmen (§ 40 Abs. 3 EStG). Die pauschal besteuerten Bezüge bleiben später in der Einkommensteuererklärung außer Ansatz.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer?

Das hängt vom Anlass ab, denn das Gesetz sieht mehrere feste Sätze vor. Für Minijobs mit Rentenversicherungsbeiträgen gelten 2 %, für Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets 15 %. Für Mahlzeiten, Betriebsveranstaltungen und Erholungsbeihilfen sind es 25 %. Genau nachsehen lohnt sich, weil auch die Sozialversicherung unterschiedlich behandelt wird.

Wann 25 und wann 30 Prozent pauschale Lohnsteuer?

Der Satz von 25 % gilt zum Beispiel für Kantinenmahlzeiten, Betriebsveranstaltungen oder Erholungsbeihilfen. Mit 30 % werden dagegen Sachzuwendungen und Geschenke nach § 37b EStG versteuert. Dort trägt der Zuwendende die pauschale Steuer und muss die Voraussetzungen prüfen.

Wer zahlt die pauschale Lohnsteuer?

Schuldner ist immer der Arbeitgeber. Er übernimmt die Steuer und meldet sie über die Lohnsteuer-Anmeldung an. Der Arbeitnehmer muss die betroffenen Bezüge nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben. Abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt dagegen als zugeflossener Arbeitslohn.

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