Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Belegabruf

Der Belegabruf holt die Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, direkt in deine Steuererklärung. Dazu gehören die Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Vorsorgeaufwendungen. Du brauchst dafür ein Konto bei Mein ELSTER und deine Zustimmung zum Abruf, die du einmal erteilst. Auch für Ehepartner oder Kinder kannst du Belege abrufen, wenn sie dich dazu berechtigen.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Ist der Belegabruf sinnvoll?

In den meisten Fällen ja. Du sparst das Abtippen von Lohnsteuerbescheinigung, Renten- und Versicherungsdaten und vermeidest Zahlendreher. Eigene Angaben wie Werbungskosten, Spenden oder Handwerkerleistungen trägst du weiterhin selbst ein.

Wie aktiviere ich den Belegabruf bei ELSTER?

Registriere dich bei Mein ELSTER mit deiner Steuer-Identifikationsnummer. Danach stimmst du in deinem Benutzerkonto dem Abruf von Bescheinigungen zu. Erst mit dieser Zustimmung kannst du die Belege abrufen.

Wie rufe ich Bescheinigungen bei ELSTER ab?

Melde dich in Mein ELSTER an und öffne den Bereich für Bescheinigungen. Dort rufst du die Daten ab und übernimmst sie in die passenden Anlagen. Der Abruf ist jederzeit und mehrfach möglich, auch nach der Abgabe.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z