Heute Kosten sammeln, später weniger Steuern zahlen.

Was du geltend machen kannst
Erststudium oder Zweitausbildung
Direkt nach dem Abitur zählt dein Studium als Erstausbildung. Dann sind die Kosten nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar.
Mehr erfahrenZweitausbildung
Master, Meisterkurs oder Studium nach der Lehre: Diese Kosten laufen unbegrenzt als Werbungskosten.
Mehr erfahrenVerlustvortrag
Bleiben deine Werbungskosten über deinen Einnahmen, mindern sie später dein erstes Gehalt.
Mehr erfahrenFahrten zur Uni oder Berufsschule
Nutze die Entfernungspauschale oder Reisekosten, je nachdem wohin du fährst.
Mehr erfahrenLaptop und Fachbücher
Arbeitsmittel setzt du einzeln an, sobald du über der Werbungskostenpauschale liegst.
Mehr erfahrenSemesterbeitrag
Den Beitrag ohne den Anteil für das Semesterticket kannst du ansetzen.
Mehr erfahrenAuslandssemester
Reise- und Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwand gehören dazu.
Mehr erfahrenUmzug zum Studienort
Bei einer Zweitausbildung zählt der beruflich bedingte Umzug zu den Werbungskosten.
Mehr erfahren
Rechenbeispiel
Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Musst du eine Erklärung abgeben?
Pflicht ist die Erklärung selten. Für den Verlustvortrag musst du sie aber abgeben. Alle Pflichtgründe




