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Für Studierende und Azubis

Heute Kosten sammeln, später weniger Steuern zahlen.

Als Azubi holst du einbehaltene Lohnsteuer zurück. Im Master oder Zweitstudium sicherst du dir einen Verlustvortrag, der dein erstes Gehalt entlastet.

Eine Studentin sitzt mit einem Laptop und arbeitet konzentriert an einem Tisch.
Typische Abzüge

Was du geltend machen kannst

  • Erststudium oder Zweitausbildung

    Direkt nach dem Abitur zählt dein Studium als Erstausbildung. Dann sind die Kosten nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar.

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  • Zweitausbildung

    Master, Meisterkurs oder Studium nach der Lehre: Diese Kosten laufen unbegrenzt als Werbungskosten.

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  • Verlustvortrag

    Bleiben deine Werbungskosten über deinen Einnahmen, mindern sie später dein erstes Gehalt.

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  • Fahrten zur Uni oder Berufsschule

    Nutze die Entfernungspauschale oder Reisekosten, je nachdem wohin du fährst.

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  • Laptop und Fachbücher

    Arbeitsmittel setzt du einzeln an, sobald du über der Werbungskostenpauschale liegst.

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  • Semesterbeitrag

    Den Beitrag ohne den Anteil für das Semesterticket kannst du ansetzen.

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  • Auslandssemester

    Reise- und Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwand gehören dazu.

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  • Umzug zum Studienort

    Bei einer Zweitausbildung zählt der beruflich bedingte Umzug zu den Werbungskosten.

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Rechenbeispiel

Beispiel: Masterstudium in einem Jahr ohne Einkommen
Semesterbeitrag ohne Ticket180 €
Fahrten zur Uni640 €
Laptop und Drucker1.100 €
Fachbücher und Software260 €
Verlust zum Vortrag2.180 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Musst du eine Erklärung abgeben?

Pflicht ist die Erklärung selten. Für den Verlustvortrag musst du sie aber abgeben. Alle Pflichtgründe

Häufige Fragen

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Sie lohnt sich fast immer, wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat. Über die Erklärung bekommst du zu viel gezahlte Steuer zurück. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € berücksichtigt das Finanzamt dabei automatisch.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?

Im Erststudium nur, wenn du im selben Jahr Steuern gezahlt hast. Hast du nur einen Minijob, gibt es nichts zurückzuholen. Im Zweitstudium lohnt sie sich dagegen fast immer, weil du einen Verlustvortrag aufbauen kannst.

Muss ich die Kosten meiner Zweitausbildung in meiner Steuererklärung angeben?

Eine Pflicht zur Abgabe entsteht dadurch nicht. Willst du die Kosten nutzen, musst du sie aber erklären. Ohne Erklärung verfallen sie und lassen sich später nicht mehr ansetzen.

Können Eltern Semestergebühren von der Steuer absetzen?

Nein, die Semestergebühren entstehen dir als Studierendem. Deine Eltern können sie deshalb nicht in ihrer eigenen Erklärung ansetzen. Für sie kommen höchstens andere Posten wie der Kinderfreibetrag in Betracht.

Wie weit kann ich rückwirkend abgeben?

Ohne Abgabepflicht reichst du die Erklärung rückwirkend ein, in der Regel bis zu vier Jahre. Wer einen Verlustvortrag aufbauen will, sollte die Fristen im Blick behalten. Ein Blick in den Steuerkalender hilft bei der Planung.