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Steuer-Glossar

Abgabefrist

Die Abgabefrist ist der Termin, bis zu dem deine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein muss. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und selbst erstellt, reicht die Erklärung für 2025 bis zum 31.07.2026 ein. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt der 01.03.2027. Ohne Abgabepflicht kannst du freiwillig abgeben; dafür hast du vier Jahre Zeit.

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Häufige Fragen

Wann sind die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung?

Wer abgabepflichtig ist und selbst erstellt, muss die Erklärung für 2025 bis zum 31.07.2026 einreichen. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt der 01.03.2027. Freiwillige Erklärungen kannst du vier Jahre rückwirkend abgeben.

Wer muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli abgeben?

Zur Abgabe verpflichtet bist du zum Beispiel bei Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern, bei Nebeneinkünften über 410 € oder bei Lohnersatzleistungen über 410 €. Auch die Steuerklassenkombination III/V oder ein eingetragener Freibetrag können eine Pflicht auslösen. Ob dein Fall dazugehört, hängt von deinen Angaben ab.

Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung für Rentner?

Für Rentnerinnen und Rentner gelten dieselben Fristen wie für alle anderen. Eine Pflicht entsteht, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Wer nur eine kleine Rente bezieht, kann freiwillig abgeben und dafür mehrere Jahre nutzen.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z