Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Kontoführungspauschale

Die Kontoführungspauschale ist ein pauschaler Werbungskostenbetrag für beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren. Das Finanzamt erkennt dafür 16 € je Kalenderjahr an, ohne dass du Belege einreichen musst. Sind deine Gebühren höher, setzt du den höheren Betrag an und weist ihn nach. Privat veranlasste Gebühren zählen nicht.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kann ich mehr als 16 € Kontoführungsgebühren absetzen?

Ja. Liegen deine beruflich veranlassten Kontogebühren über der Pauschale, trägst du den tatsächlichen Betrag ein. Dafür brauchst du Nachweise, etwa Kontoauszüge. Absetzen kannst du nur den beruflichen Anteil der Gebühren.

Wie hoch ist der Pauschbetrag für Kontoführungsgebühren im Jahr 2026?

Nach Erfahrungswerten der Finanzverwaltung sind es 16 € je Kalenderjahr. Der Betrag ist seit vielen Jahren gleich und gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Bei Zusammenveranlagung kann ihn jeder Ehegatte ansetzen.

Welche Pauschalen erkennt das Finanzamt ohne Nachweis an?

Ohne Belege laufen zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag bis 1.260 € im Jahr und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €. Auch die Kontoführungspauschale von 16 € gehört dazu. Höhere tatsächliche Kosten sind nur mit Nachweisen abziehbar.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z