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Steuer-Glossar

Ertragsanteil

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer privaten Leibrente. Er wird nicht individuell berechnet, sondern aus einer gesetzlichen Tabelle abgelesen. Maßgeblich ist das Alter bei Rentenbeginn: Mit 65 Jahren sind 18 % der Rente steuerpflichtig, mit 60 Jahren 22 %. Bei einer abgekürzten Leibrente mit fester Laufzeit richtet sich der Anteil dagegen nach der Laufzeit.

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Häufige Fragen

Welchen Anteil der Rente muss man versteuern?

Das hängt von der Rentenart ab. Die gesetzliche Rente wird mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahres versteuert. Bei einer privaten Leibrente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet.

Wie hoch ist der Ertragsanteil in der Rente?

Der Prozentsatz sinkt, je später die Rente beginnt. Bei Rentenbeginn mit 60 Jahren sind es 22 %, mit 65 Jahren 18 % und mit 67 Jahren 17 %. Der einmal ermittelte Satz bleibt für die gesamte Laufzeit unverändert.

Was ist eine inländische Leibrente?

Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die an die Lebenszeit einer Person gebunden ist. Zahlt sie ein inländischer Versicherer oder Schuldner, spricht man von einer inländischen Leibrente. Solche Zahlungen gehören zu den sonstigen Einkünften und werden mit dem Ertragsanteil besteuert.

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