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Steuer-Glossar

Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ist ein Eurobetrag, den das Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festsetzt. Im Bundesmodell ergibt er sich aus dem Grundsteuerwert deines Grundstücks multipliziert mit der Steuermesszahl, für Wohngrundstücke meist 0,31 ‰. Länder mit eigenem Modell wie Bayern rechnen mit Flächen und Äquivalenzzahlen. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und erhält so die jährliche Grundsteuer. Der Bescheid selbst enthält noch keine Zahlungsaufforderung.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der Grundsteuermessbetrag für die Grundsteuer?

Er ist die Zwischengröße zwischen dem Wert deines Grundstücks und der Steuer. Das Finanzamt berechnet ihn aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Erst zusammen mit dem Hebesatz deiner Gemeinde ergibt er die jährliche Grundsteuer.

Wie berechne ich die Grundsteuer aus dem Grundsteuermessbetrag?

Du multiplizierst den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz deiner Gemeinde und teilst das Ergebnis durch 100. Bei 108 € Messbetrag und 450 % Hebesatz ergibt das rund 486 € im Jahr.

Wo finde ich den Messbetrag der Grundsteuer?

Er steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, meist weit oben im Schreiben. Die eigentliche Grundsteuer setzt später die Gemeinde mit dem Grundsteuerbescheid fest. Dort steht auch die Zahlungsaufforderung.

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