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Steuer-Glossar

Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch ist eine laufende Aufzeichnung aller Fahrten mit einem Fahrzeug. Du notierst Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende, Ziel, Zweck und Fahrer. Wer einen Dienstwagen privat nutzt, kann damit den tatsächlichen Privatanteil belegen, statt die pauschale 1-%-Regelung anzuwenden. Das Finanzamt akzeptiert nur eine vollständige, zeitnahe und nachträglich nicht änderbare Führung.

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Häufige Fragen

Wann ist ein Fahrtenbuch Pflicht?

Von selbst ist es keine Pflicht. Nutzt du einen Dienstwagen privat und willst nicht die pauschale Methode, musst du den Privatanteil per Fahrtenbuch belegen. Zusätzlich kann die Straßenverkehrsbehörde ein Fahrtenbuch anordnen, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

Welches Fahrtenbuch akzeptiert das Finanzamt?

Das Finanzamt verlangt lückenlose, zeitnahe und nicht nachträglich änderbare Einträge. Handschriftliche Bücher müssen gebunden sein, lose Blätter oder eine Excel-Datei erkennt es nicht an. Elektronische Fahrtenbücher sind erlaubt, wenn sie vollständige und unveränderbare Aufzeichnungen liefern.

Wie führt man ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt?

Notiere bei jeder Fahrt Datum, Kilometerstand vor und nach der Fahrt, Start und Ziel, Zweck und Fahrer. Bei beruflichen Fahrten kommen der Kunde oder Geschäftspartner und nötige Umwege dazu. Fahrten zur Arbeit trägst du nur mit Datum und Kilometern ein; absetzbar sind sie allein über die Entfernungspauschale, ab 2026 mit 0,38 € je Kilometer.

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