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Steuer-Glossar

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen mindert sich deine Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Typisch sind Putzen, Fensterreinigung, Wäsche waschen, Gartenpflege oder die Zubereitung von Mahlzeiten im eigenen Haushalt. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung, also Überweisung oder Lastschrift. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wirkt direkt auf deine Steuerschuld.

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Häufige Fragen

Was gehört alles zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Dazu zählen Tätigkeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigt: Reinigung der Wohnung und der Fenster, Bügeln, Wäsche waschen, Gartenpflege wie Rasenmähen und Heckenschneiden sowie die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt. Auch privat veranlasste Umzüge und Pflege- sowie Betreuungsleistungen fallen darunter. Nicht begünstigt sind personenbezogene Leistungen wie Friseur oder Kosmetik, außerdem Kosten der Hausverwaltung und Müllgebühren.

Wie hoch ist die Grenze für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Der Höchstbetrag gilt für den Haushalt, nicht für jede Person einzeln. Rechnung und unbare Zahlung sind Pflicht, sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen?

Handwerkerleistungen betreffen Renovierung, Erhaltung und Modernisierung der eigenen Wohnung. Sie werden mit 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt, höchstens 1.200 € im Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind dagegen die laufenden Arbeiten im Haushalt und reichen bis zu 4.000 € im Jahr.

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