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Steuer-Glossar

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für Investmentfonds und ETFs. Sie fällt auch dann an, wenn du keine Anteile verkaufst und keine Ausschüttung erhältst, sofern der Fonds im Jahr an Wert gewonnen hat. Die Bank berechnet sie aus dem Fondswert zu Jahresbeginn und 70 % des Basiszinses. Beim späteren Verkauf werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, damit du nicht doppelt zahlst.

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Häufige Fragen

Was heißt Vorabpauschale?

Sie ist eine pauschale Steuer auf Fonds und ETFs, die schon vor einem Verkauf anfällt. Die Depotbank berechnet sie einmal im Jahr und zieht die Steuer darauf von deinem Verrechnungskonto ein. Grundlage ist ein fiktiver Ertrag aus dem Fondswert und dem Basiszins.

Gibt es eine neue Steuer auf ETFs?

Nein, eine zusätzliche Steuer ist die Vorabpauschale nicht. Sie wirkt wie eine Vorauszahlung auf die Abgeltungsteuer. Beim Verkauf der Anteile wird sie mit dem steuerpflichtigen Gewinn verrechnet, sodass du nur einmal zahlst.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs und wie funktioniert sie?

Bei Fonds bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei, bei Aktienfonds sind es 30 %, bei Mischfonds 15 %. Nur der restliche Betrag wird mit Abgeltungsteuer belastet. Die Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale.

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