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Für Rentnerinnen und Rentner

Steuererklärung in der Rente: einfacher, als du denkst.

Rentnerinnen und Rentner müssen nicht automatisch eine Steuererklärung abgeben. Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das Einkommen. Ob du abgeben musst, zeigt der Vergleich mit dem Grundfreibetrag.

Älteres Paar sitzt am Küchentisch und prüft gemeinsam seine Unterlagen
Typische Abzüge

Was du geltend machen kannst

  • Rentenbezugsmitteilung abrufen

    Deine Rente meldet der Rententräger dem Finanzamt elektronisch. Mit dem Belegabruf übernimmst du die Werte in deine Erklärung.

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  • Vereinfachte Erklärung nutzen

    Für Renten aus dem Inland gibt es eine kurze Erklärung, die ohne viele Anlagen auskommt. Wer nur inländische Renten hat, kommt damit oft aus.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

    Diese Beiträge zählen zu den Sonderausgaben und senken dein zu versteuerndes Einkommen. Deine Kasse meldet die Werte an das Finanzamt.

  • Handwerker und Haushaltshilfe

    20 % der Arbeitskosten gehen direkt von der Steuer ab. Bei Handwerkerleistungen sind höchstens 1.200 € im Jahr möglich.

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  • Krankheitskosten und Pflege

    Zahnersatz, Brille oder Zuzahlungen zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Vieles wirkt erst oberhalb der zumutbaren Belastung.

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  • Nebenkosten

    Hausmeister, Reinigung und Wartung stecken oft in der Nebenkostenabrechnung. Für haushaltsnahe Dienstleistungen bekommst du 20 % zurück, höchstens 4.000 €.

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  • Spenden und Kirchensteuer

    Spenden an gemeinnützige Organisationen und die gezahlte Kirchensteuer mindern als Sonderausgaben dein Einkommen.

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  • Mieteinnahmen und Kapitalerträge

    Vermietung und Kapitalerträge gehören in die Erklärung, wenn sie das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Erträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben außen vor.

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Rechenbeispiel

Rentner, Rentenbeginn 2020, Handwerker und Haushaltshilfe
Handwerker (Arbeitskosten Bad)2.400 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen1.100 €
Arbeitskosten gesamt3.500 €
davon Handwerker 20 %480 €
davon Haushaltshilfe 20 %220 €
Steuerermäßigung gesamt700 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Musst du eine Erklärung abgeben?

Eine Abgabepflicht besteht, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente zusammen mit anderen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Alle Pflichtgründe

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, ja. 2026 liegt er bei 12.348 € für Alleinstehende und bei 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Bleibst du darunter, musst du in der Regel nichts abgeben.

Wann brauche ich als Rentner keine Steuererklärung abgeben?

Wenn der steuerpflichtige Teil deiner Rente und weitere Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung senken dein zu versteuerndes Einkommen. Fordert das Finanzamt dich ausdrücklich zur Abgabe auf, musst du trotzdem abgeben.

Wie viel Steuern muss ich bei 1.500 € Rente bezahlen?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Entscheidend ist, welcher Anteil deiner Rente steuerpflichtig ist und welche Ausgaben du abziehst. Erst wenn der steuerpflichtige Teil zusammen mit weiteren Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.

Was brauche ich alles für die Steuererklärung als Rentner?

Meist reicht die Rentenbezugsmitteilung, die dein Rententräger ans Finanzamt sendet. Dazu kommen Belege für Werbungskosten, Krankheitskosten, Handwerkerrechnungen und Spenden. Renten aus dem Ausland musst du selbst eintragen.

Welche Posten sollten Rentner unbedingt von der Steuer absetzen?

Typisch sind Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten, Beiträge zu Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer und Nebenkosten. Manche Posten senken dein Einkommen, andere die Steuer direkt. Was bei dir zählt, hängt vom Einzelfall ab.