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Steuer-Glossar

Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabe deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung der Umsatzsteuer um einen Monat nach hinten. Statt bis zum 10. des Folgemonats hast du dann bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit. Den Antrag stellst du elektronisch über ELSTER, einen schriftlichen Bescheid bekommst du in der Regel nicht. Rechtsgrundlage sind § 18 Abs. 6 UStG und §§ 46 bis 48 UStDV.

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Häufige Fragen

Bis wann muss man die Dauerfristverlängerung beantragen?

Bei monatlicher Abgabe musst du den Antrag bis zum 10. Februar stellen, damit er für das ganze Kalenderjahr wirkt. Bei vierteljährlicher Abgabe reicht der 10. April. Du kannst den Antrag auch später im Jahr nachholen, dann gilt die Verlängerung ab der nächsten Voranmeldung, deren Frist noch nicht abgelaufen ist.

Was bedeutet Dauerfristverlängerung?

Sie verschiebt die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung der Umsatzsteuer um einen Monat. Aus dem 10. des Folgemonats wird so der 10. des übernächsten Monats. Für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Zusammenfassende Meldung gilt die Verlängerung nicht.

Kann ich die Dauerfristverlängerung quartalsweise beantragen?

Ja, auch wer vierteljährlich voranmeldet, kann sie beantragen. Quartalszahler müssen dafür keine Sondervorauszahlung leisten. Bei ihnen gilt die Verlängerung so lange, bis sie sie widerrufen oder das Finanzamt sie entzieht.

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