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Steuer-Glossar

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale, oft Pendlerpauschale genannt, ist eine Pauschale für deinen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ab 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke. Angesetzt wird sie nur für Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufsuchst. Grundsätzlich gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr.

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Entfernungspauschale?

Du multiplizierst die vollen Kilometer der einfachen Strecke mit 0,38 € und mit der Zahl der Arbeitstage. Angefangene Kilometer werden abgerundet. Ein Beispiel: 20 km × 220 Tage × 0,38 € ergibt 1.672 €.

Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale pro Kilometer ab 2026?

Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist entfallen. Für das Steuerjahr 2025 gilt weiterhin die alte Regel mit 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer.

Wann lohnt sich die Entfernungspauschale?

Sie wirkt sich erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Bei 220 Arbeitstagen übersteigt allein die Pauschale diesen Betrag ab 15 Kilometern einfacher Strecke. Ob sich der Ansatz für dich lohnt, hängt von deinen weiteren Werbungskosten ab.

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