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Bescheid

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist, Form, Muster

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist, Form und Muster. So prüfst du den Bescheid, legst Einspruch ein und beantragst nötigenfalls die Aussetzung der Vollziehung.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 8 Quellen
Steuerbescheid mit farbigen Markierungen und Notizen zu Fristen und Einspruchsstellen

Zuerst den Bescheid prüfen

Lies den Bescheid von vorne bis hinten durch, bevor du Einspruch einlegst. In den Erläuterungen am Ende steht, wo das Finanzamt von deiner Steuererklärung abgewichen ist. Lege deine Erklärung daneben und vergleiche Zahl für Zahl.

Nicht anerkannte Werbungskosten, falsch übernommene Beträge und Zahlendreher sind die häufigsten Fehlerquellen. Auch eine abweichende rechtliche Bewertung einzelner Positionen kommt vor.

Ist alles korrekt, wird der Bescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig, und du musst nichts weiter tun. Wie du den Bescheid systematisch prüfst, steht unter Steuerbescheid verstehen.

  • Sind Name, Steuernummer und Veranlagungsart richtig?
  • Wurden alle Einnahmen, Ausgaben und Abzüge übernommen, die du angegeben hast?
  • Hat das Finanzamt jede Abweichung begründet?
  • Stimmt die Erstattung oder Nachzahlung mit deiner eigenen Rechnung überein?

Frist: ein Monat ab Bekanntgabe

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt nicht am Datum auf dem Bescheid, sondern mit der Bekanntgabe. Bei einem Bescheid per Post gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wann genau dein letzter Tag ist, zeigt der Rechner für die Einspruchsfrist.

Die Frist ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf wird der Bescheid bestandskräftig und nur noch schwer angreifbar. Nur bei unverschuldetem Versäumnis hilft die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, etwa bei längerer Krankheit.

So ergibt sich dein Fristende
SchrittWas gilt
Datum auf dem BescheidTag der Aufgabe zur Post
Bekanntgabevierter Tag nach Aufgabe zur Post
Beginn der Fristmit der Bekanntgabe
Ende der Fristein Monat später, bei Wochenende oder Feiertag am nächsten Werktag

Ein Urlaub ist in der Regel kein Grund, die Frist zu verlängern.

Form und Einreichung

Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingehen. Ein Anruf genügt nicht. Möglich sind Brief, Fax, E-Mail oder die Abgabe über ELSTER.

Nenne die Steuerart, das Steuerjahr, das Datum des Bescheids und deine Steuernummer. Schreibe klar, dass du Einspruch einlegst. Eine Begründung ist nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen.

Über ELSTER reichst du das Schreiben als Anlage ein. Wie das funktioniert, steht unter Einspruch über ELSTER einlegen.

Der Einspruch muss innerhalb der Frist beim Finanzamt sein. Der Poststempel allein reicht nicht. Ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben, liefert dir aber einen Nachweis.

Typische Gründe für einen Einspruch

Ein Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid von deiner Erklärung abweicht und du die Abweichung für falsch hältst. Auch eigene Versäumnisse lassen sich damit korrigieren.

Benenne die strittigen Punkte möglichst genau. Dann prüft das Finanzamt vor allem diese Fragen, statt den ganzen Fall neu aufzurollen.

  • Das Finanzamt hat Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht anerkannt.
  • Du hast Ausgaben vergessen, zum Beispiel nach einer Ein-Klick-Erklärung.
  • Der Bescheid weicht ohne Begründung von deiner Steuererklärung ab.
  • Ein Rechen- oder Übertragungsfehler ist offensichtlich.
  • Zu einem streitigen Punkt läuft ein Verfahren beim Bundesfinanzhof; dann kommt ein Ruhen des Verfahrens in Betracht.

Mustertext für dein Schreiben

Kopiere den Text und fülle die eckigen Klammern aus. Ein unterschriebener Brief oder eine E-Mail mit deinem Namen genügt.

Ein weiteres Muster findest du unter Muster: Einspruch gegen den Steuerbescheid. Belege musst du nicht zwingend mitschicken, sie lassen sich nachreichen.

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 vom [Datum], Steuernummer [Nummer]. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Bescheid ein. Begründung: Die Werbungskosten für [Grund] wurden nicht berücksichtigt. Die Belege füge ich bei. Ich beantrage, die Steuer entsprechend niedriger festzusetzen, und bitte um Bestätigung des Eingangs.

Zahlung trotz Einspruch aufschieben

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Eine festgesetzte Nachzahlung bleibt also zunächst fällig.

Willst du nicht zahlen, solange das Verfahren läuft, beantrage die Aussetzung der Vollziehung. Über den Antrag entscheidet das Finanzamt. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit wird sie häufig gewährt.

Für ausgesetzte Beträge können Aussetzungszinsen anfallen, 0,5 % pro Monat. Zahlst du zunächst und hast mit dem Einspruch Erfolg, bekommst du das Geld erstattet.

Ergebnis, Verböserung und Klage

Das Finanzamt prüft den Einspruch und ändert den Bescheid, wenn er fehlerhaft war. Andernfalls erlässt es eine Einspruchsentscheidung und weist den Einspruch zurück.

Weil der Fall geprüft wird, kann sich die Steuer in Ausnahmefällen auch erhöhen. Diese Verböserung muss das Finanzamt vorher ankündigen und dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bis zur Entscheidung kannst du den Einspruch zurücknehmen.

Bei offensichtlichen Fehlern reicht manchmal ein Antrag auf schlichte Änderung. Der Einspruch ist meist die sichere Wahl, weil er die Frist wahrt und eine förmliche Prüfung auslöst.

Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kannst du vor dem Finanzgericht klagen. Das ist mit Kosten und Aufwand verbunden und sollte gut überlegt sein. Wie lange das Finanzamt braucht, ist unterschiedlich; eine feste Frist gibt es nicht, erst nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich.

RechnerEinspruchsfrist berechnenZum Rechner

Häufige Fragen

Wie lege ich einen Einspruch über ELSTER ein?

Melde dich in Mein ELSTER an und gehe zu „Sonstige Nachrichten“ oder nutze das Einspruchsformular. Lade dein Schreiben als PDF-Anlage hoch und sende es ab. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter Einspruch über ELSTER einlegen.

Kann ich zweimal Widerspruch einlegen?

Nein. Gegen denselben Bescheid ist nur einmal ein Einspruch zulässig. Nach einer Einspruchsentscheidung ist der Weg zum Finanzgericht der richtige Schritt, ein zweiter Einspruch wäre unzulässig.

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlege?

Der Bescheid wird nicht bestandskräftig und das Finanzamt prüft den Fall erneut. Es kann dem Einspruch abhelfen und den Bescheid ändern oder ihn mit einer Einspruchsentscheidung zurückweisen. Zahlen musst du bis dahin trotzdem.

Ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid kostenpflichtig?

Nein, das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn du einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Anwalt beauftragst.

Kann ich den Einspruch per E-Mail einreichen?

Ja, nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist auch eine einfache E-Mail zulässig, wenn das Finanzamt diesen Weg eröffnet. Ein Telefonanruf reicht dagegen nicht aus. Frage im Zweifel nach der richtigen Adresse.

Muss ich die Steuer trotz Einspruch zahlen?

Ja, der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Zahlungsaufschub erhältst du nur, wenn du die Aussetzung der Vollziehung beantragst und das Finanzamt sie gewährt.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 347 AO – Zulässigkeit des außergerichtlichen Rechtsbehelfs
  2. § 355 AO – Einspruchsfrist
  3. § 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  4. § 108 AO – Fristberechnung und Fristende am nächsten Werktag
  5. § 110 AO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  6. § 361 AO – Aussetzung der Vollziehung
  7. § 172 AO – Rücknahme, Widerruf und schlichte Änderung
  8. BFH, Urteil vom 18.09.2014 – VI R 80/13 (nur ein Einspruch möglich)

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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