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Steuer-Glossar

Anlage KAP

Die Anlage KAP ist das Formular der Einkommensteuererklärung für deine Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Pflicht ist sie, wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, etwa bei ausländischen Depots, privaten Darlehen oder Erstattungszinsen des Finanzamts. Freiwillig lohnt sie sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, du den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast oder Gewinne und Verluste verrechnen willst. Für Fonds aus dem Ausland gibt es die Anlage KAP-INV, für Beteiligungserträge die Anlage KAP-BET.

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Häufige Fragen

Wer muss eine Anlage KAP ausfüllen?

Pflicht ist sie, wenn auf deine Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Das betrifft zum Beispiel Erträge aus ausländischen Depots, Zinsen aus privaten Darlehen und Erstattungszinsen vom Finanzamt. Auch wenn du der Kirchensteuerabfrage widersprochen hast oder dein Finanzamt dich ausdrücklich dazu auffordert, gibst du die Anlage ab.

Wann lohnt es sich, die Anlage KAP auszufüllen?

Ein Antrag auf Günstigerprüfung kann sich lohnen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Auch ein nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag, Verluste bei mehreren Banken und anrechenbare ausländische Quellensteuer sprechen dafür. Ein Risiko gibt es dabei nicht, weil das Finanzamt automatisch die günstigere Variante wählt.

Muss ich die Anlage KAP trotz Freistellungsauftrag ausfüllen?

Nein, bei rein inländischen Konten und Depots erledigt die Bank die Besteuerung über deinen Freistellungsauftrag. Eine Anlage KAP ist dann nur nötig, wenn etwas nicht abgeführt wurde oder du die Günstigerprüfung willst. Freiwillig kannst du sie trotzdem abgeben, um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.

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