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Steuer-Glossar

Berufskleidung

Berufskleidung ist Kleidung, die du während der Arbeitszeit trägst und die auf deinen Beruf zugeschnitten ist. Typische Beispiele sind der Kasack in der Pflege, die Kochjacke in der Küche oder die Arbeitshose im Handwerk. Ihre Kosten zählen zu den Werbungskosten, weil du sie beruflich nutzt. Normale bürgerliche Kleidung kannst du dagegen nicht absetzen, auch wenn du sie nur bei der Arbeit trägst. Ausnahme ist Kleidung mit fest angebrachtem Firmenlogo, die dadurch klar als Dienstkleidung erkennbar ist.

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Häufige Fragen

Was gehört zur Berufskleidung?

Dazu zählen Kleidungsstücke, die für deinen Beruf typisch sind und die du privat kaum nutzt, etwa Kasacks, Kochjacken, Kittel oder Latzhosen. Auch einheitliche Kleidung mit Firmenlogo gehört dazu. Normale Jeans, T-Shirts oder Anzüge zählen nicht, weil du sie auch privat tragen kannst.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitskleidung und Berufskleidung?

Arbeitskleidung ist der Oberbegriff für alles, was du bei der Arbeit trägst. Berufskleidung ist die für einen Beruf übliche Kleidung, Dienstkleidung wird vom Arbeitgeber vorgeschrieben und Schutzkleidung dient dem Arbeitsschutz. Gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung muss dein Arbeitgeber stellen.

Wie nennt man Arbeitskleidung noch?

Je nach Zusammenhang heißt sie auch Berufsbekleidung, Dienstkleidung, Montur oder Workwear. In der Steuererklärung sind vor allem die Begriffe Berufskleidung und typische Berufskleidung gebräuchlich. Gemeint ist damit immer Kleidung, die du bei der Arbeit trägst.

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