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Steuer-Glossar

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Wahlrecht für kleine und mittlere Betriebe. Du ziehst bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd ab. Die geplante Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht. Dein Gewinn darf im Jahr der Bildung 200.000 € nicht übersteigen.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?

Du ziehst einen Teil der geplanten Investitionskosten schon vor dem Kauf von deinem Gewinn ab. Der Abzug ist auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt. Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag wieder hinzugerechnet und die Abschreibungsbasis entsprechend gemindert. Unterm Strich stundest du damit Steuern, statt dauerhaft zu sparen.

Wann darf ich einen Investitionsabzugsbetrag bilden?

Du brauchst Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Dein Gewinn darf im Jahr der Bildung 200.000 € nicht übersteigen. Außerdem muss der Abzug elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Wann ist der Investitionsabzugsbetrag aufzulösen?

Spätestens am Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres muss die Investition erfolgen. Dann wird der Betrag dem Gewinn hinzugerechnet und mindert die Abschreibungsbasis des Wirtschaftsguts. Ohne Investition macht das Finanzamt den Abzug rückwirkend rückgängig und ändert den Bescheid des Abzugsjahres.

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