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Steuer-Glossar

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind. Nach § 9 EStG dienen sie dazu, Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten, und werden von diesen Einnahmen abgezogen. Steuern zahlst du damit nur auf den verbleibenden Betrag. Bei Arbeitnehmern berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.

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Häufige Fragen

Was zählt alles zu den Werbungskosten?

Typisch sind Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel wie Laptop oder Werkzeug, Fachliteratur, Fortbildungen, Dienstreisen, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie Kosten der doppelten Haushaltsführung. Entscheidend ist immer der berufliche Zusammenhang. Rein private Ausgaben bleiben außen vor.

Welche Werbungskosten kann ich ohne Nachweis absetzen?

Ohne Belege berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Pauschalen wie 6 € je Homeoffice-Tag oder die Entfernungspauschale brauchst du nicht zu belegen. Die Angaben müssen aber plausibel sein, und das Finanzamt kann Nachweise nachfordern.

Was sind Werbungskosten für Rentner?

Bei Renten und Versorgungsbezügen gilt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Höhere beruflich veranlasste Ausgaben, etwa für Steuerberatung oder Kontoführung, gibst du in der Anlage R an.

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