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Steuer-Glossar

Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungen. Als Sonderausgaben mindern sie dein zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt trennt Altersvorsorgeaufwendungen von den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erkennt es in tatsächlicher Höhe an, für die übrigen Beiträge gelten Höchstbeträge von 2.800 € beziehungsweise 1.900 €.

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Häufige Fragen

Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen?

Dazu gehören Altersvorsorgebeiträge wie die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente und berufsständische Versorgungswerke. Hinzu kommen die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sowie sonstige Versicherungen wie Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Reine Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz zählen nicht dazu.

Wie hoch ist der gesetzliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen?

Für Altersvorsorgebeiträge gilt ein Höchstbetrag von 30.826 € bei Einzelveranlagung und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen liegt die Grenze bei 2.800 €, mit Beihilfe oder steuerfreien Zuschüssen bei 1.900 €. Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen unabhängig davon in tatsächlicher Höhe.

Welche Versicherungen sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar?

Absetzbar sind die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, Rürup- und Riester-Verträge sowie Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Nicht absetzbar sind Hausrat-, Rechtsschutz- und Kfz-Kaskoversicherungen, weil sie keine Vorsorge für die Zukunft sind. Bei beruflich veranlassten Versicherungen ist der Weg über die Werbungskosten oft günstiger.

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