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Steuer-Glossar

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung berechnet, welchen Gewinn oder Verlust deine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit in einem Jahr erzielt hat, und bildet die Grundlage deiner Besteuerung. Du ermittelst den Gewinn entweder per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG oder per Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach § 4 Abs. 1 EStG. Freiberufler dürfen immer die EÜR nutzen. Gewerbetreibende müssen bilanzieren, wenn sie über 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr liegen.

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Häufige Fragen

Welche Arten der Gewinnermittlung gibt es?

Es gibt zwei Methoden: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und den Betriebsvermögensvergleich, also die Bilanzierung, nach § 4 Abs. 1 EStG. Die EÜR ist die einfachere Variante und stellt nur Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Bilanz vergleicht das Betriebsvermögen zweier Stichtage.

Sind Gewinnermittlung und EÜR das Gleiche?

Nein. Gewinnermittlung ist der Oberbegriff für die Berechnung deines Gewinns oder Verlusts. Die EÜR ist nur eine von zwei möglichen Methoden. Jede EÜR ist also eine Gewinnermittlung, aber nicht jede Gewinnermittlung ist eine EÜR.

Wann muss ich eine Gewinnermittlung machen?

Du erstellst sie immer am Ende deines Geschäfts- oder Kalenderjahres. Sie ist Teil deiner Steuererklärung und wird zusammen mit dieser beim Finanzamt eingereicht. Ob du dabei die EÜR oder eine Bilanz nutzt, hängt von deiner Rechtsform und deinen Umsatz- und Gewinngrenzen ab.

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