Die Pendlerpauschale senkt deine Werbungskosten für den Weg zur Arbeit. Gib deine einfache Entfernung und deine Arbeitstage ein und du siehst, wie viel du für 2025 und 2026 absetzen kannst.
2025: 0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Ab 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Ohne Auto ist die Pauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Sie wirkt sich aus, soweit alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Vereinfachte Schätzung mit pauschalem Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Werte Stand 2026.
Die Pendlerpauschale heißt steuerlich Entfernungspauschale. Sie ist ein Pauschbetrag für deinen Arbeitsweg und zählt zu den Werbungskosten.
Für die Berechnung brauchst du nur zwei Werte: die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und die Zahl deiner Arbeitstage.
Die Formel lautet: Arbeitstage × einfache Entfernung × Kilometersatz. Angesetzt wird nur eine Fahrt pro Arbeitstag, der Rückweg bleibt außen vor.
Das Verkehrsmittel ist egal. Auto, Bahn, Fahrrad oder Fußweg führen zum gleichen Pauschalbetrag, auch Fahrgemeinschaften können ihn nutzen.
Mit der Pauschale sind Sprit, Parkgebühren, Versicherung und Abnutzung abgegolten. Diese Kosten lassen sich nicht zusätzlich absetzen.
Kilometersätze 2025 und 2026
Bis 2025 galten zwei Sätze: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Für deine Steuererklärung zählt das Kalenderjahr, in dem du die Fahrten gemacht hast. Für 2025 rechnest du also noch mit der alten Staffel.
Kilometersätze der Entfernungspauschale je einfacher Fahrt
Zeitraum
Satz je Kilometer
Bis 2025, 1. bis 20. km
0,30 €
Bis 2025, ab dem 21. km
0,38 €
Ab 2026, ab dem ersten km
0,38 €
Angesetzt wird immer die einfache Entfernung. Die Regelung gilt unbefristet, also auch ab 2027.
Trage den Betrag in der Anlage N ein. Er mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Einen Zuschuss zahlt das Finanzamt nicht aus.
Höchstbetrag, Entfernung und Nachweise
Bei der Höhe gibt es zwei wichtige Grenzen. Sie hängen davon ab, wie du zur Arbeit kommst.
Der Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr greift nur, wenn du nicht mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fährst.
Mit eigenem oder überlassenem Auto gibt es keine Obergrenze.
Für Bahn, Bus, Fahrrad oder Fußweg gilt: Liegen deine echten Kosten höher, kannst du sie mit Belegen ansetzen.
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke erkennt das Finanzamt nur an, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Startpunkt ist die Wohnung, die deinen Lebensmittelpunkt bildet. Eine Ferienwohnung zählt nicht.
Die Pauschale senkt deine Steuer nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
An Homeoffice-Tagen gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 210 Tage im Jahr.
Bei einer Fünftagewoche ergeben sich nach Abzug von Urlaub und Feiertagen in der Regel etwa 220 bis 230 Fahrten im Jahr. Höhere Werte musst du begründen und im Zweifel belegen.
Rechenbeispiel und Tipps
Zähle nur Tage, an denen du wirklich gefahren bist. Urlaub, Krankheit und Homeoffice fallen weg.
Prüfe die kürzeste Strecke vorher mit einem Routenplaner.
Beispiel25 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage (2026)
Einfache Entfernung25 km
Arbeitstage220
Kilometersatz 20260,38 €
Absetzbarer Betrag2.090 €
25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 €. Mit der Staffel bis 2025 ergibt dieselbe Strecke 1.738 €.
Häufige Fragen
Welche Fahrstrecke erkennt das Finanzamt an?+
Angesetzt wird die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Eine längere Strecke akzeptiert das Finanzamt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist, du also schneller und pünktlicher ankommst. Umwege zum Kindergarten oder zum Einkauf zählen nicht mit. Startpunkt ist die Wohnung, die deinen Lebensmittelpunkt bildet.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale ab dem 1. Januar 2026?+
Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Bis Ende 2025 waren es 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Der Satz gilt für die einfache Strecke, also eine Fahrt pro Arbeitstag.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg?+
Angesetzt wird nur die einfache Entfernung, also eine Fahrt pro Arbeitstag. Den Rückweg darfst du nicht zusätzlich rechnen. Das gilt auch dann, wenn du die Strecke an einem Tag mehrfach fährst, etwa in der Mittagspause.
Wer hat Anspruch auf Pendlerpauschale?+
Jeder Arbeitnehmer, der seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann die Pauschale ansetzen. Das Verkehrsmittel ist egal: Auto, Bahn, Rad oder Fußweg führen zum gleichen Betrag. Selbstständige rechnen Fahrten dagegen als Betriebsausgaben ab. Arbeitest du im Homeoffice, gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?+
Trage nur Tage ein, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage zählen nicht. Bei einer Fünftagewoche ergeben sich nach Abzug von Urlaub und Feiertagen üblicherweise rund 220 bis 230 Tage. Höhere Werte musst du belegen.
Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?+
Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt erst, wenn du mit allen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegst. Darunter ändert sich deine Steuer durch die Angabe nicht. Liegen deine echten Ticketkosten für Bus und Bahn höher, kannst du diese mit Belegen ansetzen.