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Steuer-Glossar

Altersvorsorgezulage

Die Altersvorsorgezulage ist ein staatlicher Zuschuss zu einer zertifizierten privaten Altersvorsorge, vor allem zur Riester-Rente. Sie besteht aus einer Grundzulage für dich und einer Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die volle Grundzulage von 175 € im Jahr erhältst du nur, wenn du einschließlich der Zulagen mindestens 4 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres einzahlst, höchstens 2.100 €.

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Häufige Fragen

Was ist die Altersvorsorgezulage?

Sie ist ein staatlicher Zuschuss zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag, meist einer Riester-Rente. Sie setzt sich aus einer Grundzulage und je Kind einer Kinderzulage zusammen. Die Förderung bekommst du nur, wenn du selbst den nötigen Mindestbeitrag einzahlst.

Wann wird die Riester-Zulage gutgeschrieben?

Den Antrag stellst du einmal mit dem Dauerzulagenantrag, danach läuft er Jahr für Jahr weiter. Die zentrale Zulagenstelle prüft deine Angaben und leitet die Zulage an den Anbieter weiter. Der schreibt sie dann deinem Vertrag gut.

Wer bekommt die Kinderzulage, der Vater oder die Mutter?

Bei verheirateten Eltern erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage, auf Antrag beider Eltern der Vater. Bei unverheirateten Eltern bekommt sie, wer das Kindergeld erhält. Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.

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