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Steuer-Glossar

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz in § 10 EStG zum Abzug zulässt. Sie sind weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten und mindern als Privatausgaben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Dazu gehören vor allem Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 36 € an, bei Zusammenveranlagung 72 €.

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Häufige Fragen

Was zählt alles zu Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben gehören zwei große Gruppen. Die Vorsorgeaufwendungen umfassen Beiträge zur Altersvorsorge sowie zur Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungen. Daneben stehen die anderen Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und die erste Berufsausbildung.

Welche Sonderausgaben kann ich steuerlich absetzen?

Absetzen kannst du nur die Aufwendungen, die das Gesetz in § 10 EStG ausdrücklich nennt. Sie müssen dich wirtschaftlich belastet haben, also tatsächlich gezahlt sein. Für viele Arten gilt ein Höchstbetrag oder ein bestimmter Prozentsatz, den du in der Steuererklärung nachweist.

Was sind Sonderausgaben und was sind außergewöhnliche Belastungen?

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die der Gesetzgeber pauschal fördert, etwa Vorsorgebeiträge oder Spenden. Außergewöhnliche Belastungen sind dagegen zwangsläufige Kosten wie Krankheits- oder Pflegekosten. Sie werden erst ab der zumutbaren Belastung berücksichtigt und stehen in einem eigenen Abschnitt der Steuererklärung.

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