Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er sichert das Existenzminimum und ist fest im Einkommensteuertarif verankert, deshalb musst du ihn nicht beantragen. 2025 liegt er bei 12.096 €, 2026 bei 12.348 €. Bei einer Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag von 24.696 €.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag ab 2026?

2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 € für Alleinstehende. Bei einer Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag von 24.696 €. Im Jahr 2025 waren es 12.096 € beziehungsweise 24.192 €.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?

Für Rentner gilt derselbe Grundfreibetrag wie für alle anderen Steuerpflichtigen, 2026 also 12.348 €. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, in der Rente also der steuerpflichtige Teil der Rente. Davon gehen unter anderem der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € und abzugsfähige Sonderausgaben ab.

Wie viel Einkommen darf man haben, ohne Steuern zu zahlen?

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 € fällt 2026 keine Einkommensteuer an, bei Paaren bis 24.696 €. Entscheidend ist aber nicht das Bruttoeinkommen. Abgezogen werden vorher Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z