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Steuer-Glossar

Fortbildungskosten

Fortbildungskosten sind Ausgaben für eine berufsbezogene Weiterbildung. Damit hältst du deine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf aktuell, erweiterst sie oder passt sie an neue Anforderungen an. Als Arbeitnehmer setzt du sie in voller Höhe als Werbungskosten an, ein Höchstbetrag besteht nicht. Kleine Beträge deckt schon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ohne Einzelnachweis ab.

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Häufige Fragen

Was zählt unter Fortbildungskosten?

Dazu gehören Kurs-, Seminar- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Lernmaterial und Arbeitsmittel. Auch Fahrt- und Übernachtungskosten sowie eine Verpflegungspauschale bei mehr als acht Stunden Abwesenheit zählen dazu. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers musst du abziehen.

Wann sind Fortbildungskosten Werbungskosten und wann Sonderausgaben?

Fortbildungskosten beziehen sich auf einen bereits ausgeübten Beruf und sind grundsätzlich voll als Werbungskosten abziehbar. Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dagegen nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar, aktuell bis zu 6.000 € im Jahr. Kommt es auf den Einzelfall an, kläre die Einordnung mit dem Finanzamt.

Welche Fortbildungskosten übernimmt der Arbeitgeber?

Zahlt oder erstattet der Arbeitgeber die Kosten, kann er sie in der Regel steuerfrei übernehmen. Die erstatteten Beträge mindern dann deine Werbungskosten. Trägt er nur einen Teil, setzt du den Rest selbst an.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z