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Steuer-Glossar

Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Ohne Auftrag behält die Bank schon ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer von 25 % ein. Wirksam wird der Auftrag nur, wenn du deine Steuer-Identifikationsnummer angibst.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Freistellungsauftrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Paare. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge ohne Steuerabzug, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Du musst den Betrag nicht ausschöpfen, jeder Teilbetrag ist erlaubt.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?

Dann behält die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer ein, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Endgültig verloren ist das Geld aber nicht: Zu viel gezahlte Steuer holst du dir in der Regel über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.

Kann ich Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilen?

Ja, du kannst den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken und Depots aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Aufträge den Höchstbetrag von 1.000 € beziehungsweise 2.000 € nicht übersteigt. Sonst kann das Finanzamt zu viel freigestellte Erträge nachträglich besteuern.

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