Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Steuerklassenwechsel

Der Steuerklassenwechsel ändert deine Lohnsteuerklasse I bis VI und damit die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs. Bei einer Heirat setzt das Finanzamt beide Partner automatisch in die Klasse IV. Jeden anderen Wechsel beantragst du selbst, per Formular oder über ELSTER. Ein Recht darauf haben nur Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Steuerklassenwechsel?

Du reichst den ausgefüllten Antrag auf Steuerklassenwechsel bei deinem Finanzamt ein. Bei Ehepaaren brauchst du die Steuer-Identifikationsnummern beider Personen. Alleinerziehende brauchen für die Klasse II zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, das mit ihnen im Haushalt lebt.

Ist Steuerklasse II im Trennungsjahr möglich?

In der Regel nicht. Im Trennungsjahr bleiben die bisherigen Steuerklassen bestehen, ein Wechsel untereinander ist aber möglich. Ab dem 01.01. des Folgejahres gilt Klasse I, mit Kind im Haushalt Klasse II; dafür teilst du dem Finanzamt die Trennung mit. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst du für die Monate nach der Trennung aber über die Steuererklärung bekommen.

Welche Folgen hat es, wenn getrennt lebende Paare die Steuerklasse nicht ändern?

Ihr seid verpflichtet, die Trennung dem Finanzamt zu melden, damit ab dem Folgejahr die richtigen Steuerklassen gelten. Bleibt es bei III/V, zahlt die Person in Klasse III meist zu wenig Lohnsteuer. Das Finanzamt fordert die Differenz dann mit der Steuererklärung nach.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z