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Steuer-Glossar

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die du überwiegend beruflich nutzt. Typische Beispiele sind Laptop, Werkzeug, Fachbücher, Berufskleidung oder ein Schreibtisch im Arbeitszimmer. Die Kosten dafür trägst du als Werbungskosten in der Anlage N ein. Bis 800 € netto setzt du im Jahr der Anschaffung voll ab, teurere Geräte schreibst du über die Nutzungsdauer ab.

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Häufige Fragen

Was zählt alles als Arbeitsmittel?

Dazu gehören alle Gegenstände, die du überwiegend beruflich nutzt. Typische Beispiele sind Computer und Zubehör, Werkzeuge, Fachbücher, Berufskleidung oder Möbel fürs Arbeitszimmer. Auch ein zunächst privat gekaufter Gegenstand kann Arbeitsmittel werden, wenn du ihn beruflich einsetzt.

Wie viel kann ich für Arbeitsmittel ohne Belege absetzen?

Bis zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € brauchst du keine Einzelbelege. Diesen Betrag erkennt das Finanzamt automatisch an. Liegst du mit deinen Werbungskosten darüber, solltest du die Belege für die Arbeitsmittel aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen.

Wann schreibe ich ein Arbeitsmittel ab?

Bis 800 € netto setzt du ein Arbeitsmittel im Jahr der Anschaffung in voller Höhe ab. Teurere Anschaffungen verteilst du über die Nutzungsdauer. Dann ziehst du jedes Jahr nur den passenden Abschreibungsbetrag ab.

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