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Steuer-Glossar

Antragsveranlagung

Die Antragsveranlagung ist die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Sie kommt vor allem für Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitsverhältnis und Lohnsteuerabzug in Frage. Den Antrag stellst du mit der Abgabe der Erklärung; möglich ist das innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Steuerjahres. Eine Erstattung winkt besonders, wenn deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

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Häufige Fragen

Was bedeutet Antragsveranlagung?

Sie bezeichnet die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung, obwohl du dazu nicht verpflichtet bist. Das Finanzamt prüft dann deine Angaben und setzt die Steuer per Bescheid fest. Übersteigt deine gezahlte Lohnsteuer die festgesetzte Steuer, bekommst du Geld zurück.

Wann ist die Frist für die Abgabe der Antragsveranlagung?

Für die freiwillige Abgabe gilt die vierjährige Festsetzungsfrist. Sie läuft nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres und lässt sich nicht verlängern. Wer zu lange wartet, verliert die Möglichkeit zur Veranlagung.

Wann liegt eine Pflichtveranlagung vor?

Abgabepflichtig bist du zum Beispiel bei steuerpflichtigen Nebeneinkünften über 410 €, bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld sowie beim Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse V oder VI. Auch ein eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte löst die Pflicht aus. In diesen Fällen ist eine Antragsveranlagung nicht mehr möglich.

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