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Steuer-Glossar

Istversteuerung

Bei der Istversteuerung berechnest du die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Die Steuer entsteht erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem dein Kunde die Rechnung bezahlt. Normalerweise gilt dagegen die Sollversteuerung: Dort zählt die erbrachte Leistung, unabhängig vom Zahlungseingang. Das Finanzamt gestattet die Istversteuerung auf Antrag nach § 20 UStG, etwa wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 800.000 € betrug.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?

Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer schon mit der Leistung, egal wann der Kunde zahlt. Bei der Istversteuerung zählt erst der Zahlungseingang. Deshalb musst du die Steuer bei der Istversteuerung nicht vorfinanzieren.

Wie hoch ist die Grenze für die Istversteuerung?

Eine Voraussetzung ist ein Gesamtumsatz von höchstens 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr. Alternativ genügt eine freiberufliche Tätigkeit oder eine Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 148 AO. Bei einer Neugründung zählt dein voraussichtlicher Umsatz, den du auf zwölf Monate hochrechnest.

Wie beantrage ich die Istversteuerung?

Der Antrag ist formlos möglich und an keine Frist gebunden. Bei einer Neugründung kannst du ihn direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellen. Das Finanzamt gestattet die Istversteuerung, wenn eine der Voraussetzungen des § 20 UStG erfüllt ist.

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