Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Steuerprogression

Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz mit dem zu versteuernden Einkommen steigt. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Einkommensteuer an, bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag. Danach beginnt der Eingangssteuersatz bei 14 % und steigt auf 42 % ab 69.878 € sowie 45 % ab 277.826 €. Der höhere Satz gilt nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Grenze liegt.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch ist mein Steuersatz bei der Einkommensteuer?

Dein persönlicher Satz hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Wichtig ist die Unterscheidung: Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro, der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen. Der Durchschnittssatz ist deshalb immer niedriger als der Grenzsatz.

Wie berechnet man die Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt?

Beim Progressionsvorbehalt bleiben bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das Finanzamt rechnet die Leistungen zum Vergleich zum Einkommen hinzu und ermittelt so einen höheren Satz. Dieser Satz wird dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet.

Gibt es die kalte Progression noch?

Ja, sie besteht weiter, weil Gehaltssteigerungen schnell in eine höhere Progressionsstufe führen. Der Gesetzgeber verschiebt deshalb regelmäßig die Tarifgrenzen nach rechts und hebt Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag an. Dadurch fällt die Mehrbelastung geringer aus, ganz verschwindet sie aber nicht.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z