Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Sondervorauszahlung

Die Sondervorauszahlung ist eine Zahlung an das Finanzamt, die Unternehmer mit Dauerfristverlängerung nach § 18 Abs. 6 UStG und § 47 UStDV leisten müssen. Sie beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres und heißt deshalb auch „ein Elftel“. Damit wird ausgeglichen, dass du die Umsatzsteuer erst einen Monat später zahlst. Pflicht ist sie nur, wenn du monatlich voranmeldest.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wann muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung abgegeben werden?

Bei monatlicher Abgabe muss der Antrag bis zum 10. Februar beim Finanzamt sein, also bis zur Frist der Januar-Voranmeldung. Die Sondervorauszahlung meldest du zusammen mit dem Antrag an und zahlst sie bis zum selben Tag.

Wann muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?

Das hängt von deiner Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres ab: monatlich, vierteljährlich oder gar nicht. Abgabetermin ist grundsätzlich der 10. des Folgemonats. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich alles um einen Monat nach hinten.

Welche Umsatzsteuervoranmeldungsgrenzen gelten ab 2026?

Seit 2025 und auch 2026 gilt: Lag deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 €, meldest du monatlich an, sonst vierteljährlich. Bei höchstens 2.000 € kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien. Entscheidend ist die Steuer des Vorjahres, nicht dein Umsatz.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z