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Steuer-Glossar

Freigrenze

Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem bestimmte Einnahmen steuerfrei bleiben. Überschreitest du sie auch nur um einen Cent, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der überschießende Teil. Genau darin liegt der Hauptunterschied zum Freibetrag: Er wird immer abgezogen, versteuert wird nur der Rest. Ein Beispiel ist der Solidaritätszuschlag: Er fällt erst an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer 2026 über 20.350 € liegt, bei Zusammenveranlagung über das Doppelte.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Freigrenze?

Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einnahmen oder Vorteile steuerfrei bleiben. Bleibt der Betrag darunter, fällt keine Steuer an. Überschreitest du die Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Der Freibetrag wird immer abgezogen, versteuert wird nur der darüber liegende Teil. Bei der Freigrenze gibt es keine Teilfreistellung: Schon ein Cent über der Grenze macht den ganzen Betrag steuerpflichtig. Für dich ist ein Freibetrag deshalb meist günstiger.

Wie hoch ist die Freigrenze?

Das hängt vom Bereich ab, denn eine einheitliche Freigrenze gibt es nicht. Beim Solidaritätszuschlag liegt sie 2026 bei 20.350 € Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung doppelt. Für Sachbezüge gelten 50 € im Monat, für private Veräußerungsgewinne 1.000 € im Jahr.

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