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Steuer-Glossar

Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung nach § 152 AO. Das Finanzamt setzt ihn fest, wenn du eine Pflicht-Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgibst. Er beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat der Verspätung, mindestens aber 25 € je Monat. Insgesamt ist der Zuschlag auf höchstens 25.000 € begrenzt.

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Häufige Fragen

Wann wird ein Verspätungszuschlag fällig?

Er wird fällig, wenn du eine Pflicht-Steuererklärung nicht fristgerecht abgibst. Bei Erklärungen für ein Kalenderjahr setzt das Finanzamt ihn von Gesetzes wegen fest, wenn du länger als 14 Monate wartest. Davor kann es ihn nach Ermessen verhängen, etwa wenn du eine gesetzte Frist reißt.

Wie wird der Verspätungszuschlag bei der Umsatzsteuervoranmeldung berechnet?

Bei laufenden Anmeldungen entscheidet das Finanzamt nach Ermessen. Die Höhe richtet sich dann nach Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie nach der Höhe der Steuer. Einen festen Mindestbetrag pro Monat gibt es hier nicht.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuererklärung zu spät abgebe?

Dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er liegt bei 0,25 % der um die Vorauszahlungen verminderten festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens bei 25 € je Monat. Nebenleistungen der Umsatzsteuer kannst du in der Regel als Betriebsausgabe abziehen.

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