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Steuer-Glossar

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige Aufwendungen der privaten Lebensführung, denen du dich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kannst. Typisch sind Krankheits-, Pflege-, Kur- und Bestattungskosten sowie Schäden nach Hochwasser oder Brand. Geregelt sind sie in § 33 EStG und den folgenden Paragrafen. Steuerlich wirkt nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt; sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

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Häufige Fragen

Was zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen?

Dazu zählen etwa Krankheits- und Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten, Schäden nach Hochwasser oder Brand und Unterhaltsleistungen an Bedürftige. Die Kosten dürfen nicht schon als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abgezogen werden. Diätverpflegung und Prozesskosten sind in der Regel ausgeschlossen.

Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen?

Sie richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Je nach Einkommen reicht sie von 1 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Das Finanzamt rechnet stufenweise: Nur der Teil oberhalb einer Stufe wird mit dem höheren Satz belastet.

Was sind außergewöhnliche Belastungen für Rentner?

Für Rentnerinnen und Rentner gelten dieselben Regeln wie für andere Steuerpflichtige. Häufig sind Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten. Zusätzlich greifen Pauschbeträge wie der Behinderten- oder der Pflege-Pauschbetrag, die unabhängig von der zumutbaren Belastung wirken.

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