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Steuer-Glossar

Zusammenveranlagung

Zusammenveranlagung bedeutet, dass Ehegatten und eingetragene Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und steuerlich wie eine Person behandelt werden. Das Finanzamt addiert die Einkünfte beider Partner, halbiert die Summe, berechnet darauf die Einkommensteuer und verdoppelt sie wieder. Dieses Splittingverfahren senkt die Steuer vor allem dann, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Der Grundfreibetrag wirkt bei der Zusammenveranlagung doppelt, 2026 also 24.696 €.

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Häufige Fragen

Wann lohnt sich eine gemeinsame Veranlagung?

Sie lohnt sich meist, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind oder nur einer verdient. Je größer der Unterschied, desto stärker wirkt der Vorteil aus dem Splittingtarif. Verdienen beide ähnlich viel, kann die Einzelveranlagung gleich gut oder besser sein.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner addiert und nach dem Splittingtarif besteuert. Bei der Einzelveranlagung versteuert jeder sein Einkommen getrennt nach dem Grundtarif. Welche Variante günstiger ist, hängt von der Einkommensverteilung ab.

Wird man als Ehepaar automatisch zusammen veranlagt?

Ja. Kreuzt ihr im Hauptvordruck keine Veranlagungsart an, geht das Finanzamt von der Zusammenveranlagung aus. Wollt ihr die Einzelveranlagung, müsst ihr das ausdrücklich angeben.

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