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Formular erklärt

Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Die Anlage N für Arbeitnehmer: Arbeitslohn, Arbeitsweg, Homeoffice, Arbeitsmittel und Reisekosten verständlich erklärt.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

In der Anlage N stehen dein Arbeitslohn, die einbehaltene Lohnsteuer und deine Werbungskosten. Die Lohndaten übernimmt das Finanzamt aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Werbungskosten trägst du selbst ein. Machst du keine Angaben, setzt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € an.

Wer muss es ausfüllen?

Alle, die im Steuerjahr Arbeitslohn, eine Betriebsrente oder eine Pension bezogen haben: Angestellte, Beamte, Auszubildende und Minijobber mit Lohnsteuerabzug. Auch Studierende mit Arbeitslohn nutzen die Anlage N. Bei Zusammenveranlagung füllt jeder Partner eine eigene Anlage N aus. Wer Versorgungsbezüge erhält, bekommt einen Pauschbetrag von 102 € statt 1.230 €.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Persönliche AngabenName, Steuer-Identifikationsnummer, SteuerklasseJede Person mit Arbeitslohn reicht eine eigene Anlage N ein.
Arbeitslohn und LohnsteuerBruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, KirchensteuerDiese Werte meldet dein Arbeitgeber elektronisch; trage nur Abweichungen selbst ein.
Versorgungsbezüge und LohnersatzleistungenBetriebsrenten, Pensionen, Kurzarbeitergeld, MutterschaftsgeldLohnersatzleistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.
Wege zur ersten TätigkeitsstätteEntfernung, Arbeitstage, benutztes Verkehrsmittel2025 gelten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km, ab 2026 einheitlich 0,38 €; höchstens 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem Auto.
Homeoffice und ArbeitszimmerTagespauschale für Homeoffice-Tage oder Kosten des Arbeitszimmers6 € je Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage (1.260 €); an einem Tag zählt nur eine der beiden Varianten.
Arbeitsmittel, Bewerbungen, FortbildungLaptop, Fachliteratur, Kurse, Bewerbungskosten, BerufskleidungAnschaffungen bis 952 € brutto ziehst du im Jahr der Zahlung sofort ab.
ReisekostenFahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung bei AuswärtstätigkeitVerpflegungspauschale 14 € ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € je vollem Kalendertag.
Weitere WerbungskostenKontoführungsgebühren, Gewerkschaftsbeitrag, BerufsverbandBleibst du unter 1.230 €, setzt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an.
Doppelte HaushaltsführungZweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten, VerpflegungDafür gibt es seit 2023 die eigene Anlage N-Doppelte Haushaltsführung.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage N 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 62 Zeilen. Zu 56 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Summe Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1-5
4Steuerklasse168
Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1-5
5Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge110, 111
6Lohnsteuer140, 141
7Solidaritätszuschlag150, 151
8Kirchensteuer des Arbeitnehmers142, 143
9Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit) · Nur bei Konfessionsverschiedenheit: Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner144, 145
Von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn
10In Zeile 5 wurde ein von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung erklärt.197
Versorgungsbezug
11Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge laut Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten)200, 230
12Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung · Personell errechneter Versorgungsfreibetrag für alle weiteren Versorgungsbezüge201, 231
13Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung206
14Bei unterjähriger Zahlung: Erster Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung · Bei unterjähriger Zahlung: Letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung202, 203
15Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung (in den Zeilen 5 und 11 enthalten)204
16Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre laut Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten) · Personell errechneter Versorgungsfreibetrag für den 4. und alle weiteren steuerbegünstigten mehrjährigen Versorgungsbezüge209, 239, 233
Einzelangaben
17Bezeichnung · Betrag · Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen (z. B. Abfindungen) laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten)165
Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
18Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)115
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen
19aus der Tätigkeit als · Betrag118
Einzelangaben
20Bezeichnung · Betrag · Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen, Qualifizierungsgeld (laut Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung)119
Steuerfreier Arbeitslohn / steuerfreie Einkünfte laut Anlage(n) N-AUS
21Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Summe aus den Zeilen 47, 56 und / oder 63 aller Anlagen N-AUS)139
22Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass (Summe aus den Zeilen 52 aller Anlagen N-AUS)136
23Steuerfreie Einkünfte (Besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen / Auslandstätigkeitserlass (Summe aus den Zeilen 62 aller Anlagen N-AUS)178
24Anzahl der beigefügten Anlagen N-AUS
Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)
25Adresse in Belgien · Arbeitslohn127
Angaben zu Grenzgängern
26Grenzgänger nach · Arbeitslohn in CHF / EUR · Schweizerische Abzugsteuer in CHF / EUR117, 116, 135
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet
27Ziel des Weges · PLZ, Ort und Straße · vom - bis
28Arbeitstage je Woche · Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage · Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“115
29aufgesucht an Tagen110
30einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)111
31davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt112
32davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt113
33davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger und / oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt
34Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)114
Arbeitgeberleistungen / Fahrtkostenzuschüsse
51 Arbeitgeberleistungen laut Nr. 17 der Lohnsteuerbescheinigung (steuerfrei ersetzt) · Arbeitgeberleistungen laut Nr. 18 der Lohnsteuerbescheinigung (pauschal besteuert) 290, 295
52 Von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gezahlte Fahrtkostenzuschüsse 291
Einzelangaben
53Bezeichnung der Verbände · Betrag · Summe310
54Art der Arbeitsmittel · Betrag
Summe
56Summe320
Einzelangaben
57Art · Betrag · Summe325
Tagespauschale (bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice)
58Für die berufliche Tätigkeit steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde – Diese Kalendertage dürfen nicht in Zeile 59 enthalten sein. –335
59Für die berufliche Tätigkeit steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit (auch) in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde – Diese Kalendertage dürfen nicht in Zeile 58 enthalten sein. –336
Einzelangaben
60Bezeichnung · Betrag · Summe330
Fähr- und Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet
61Bezeichnung · Betrag
Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)
62Bezeichnung · Betrag
Summe
64Summe der weiteren Werbungskosten380
Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
65 Die Fahrten wurden ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt – Falls „Ja“: Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwands keine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 66 vorgenommen werden. – 401
Fahrtkosten
66Fahrtkosten · Betrag
Übernachtungskosten
67Übernachtungskosten · Betrag
Reisenebenkosten
68Reisenebenkosten · Betrag
Summe
69Gesamtsumme der Aufwendungen für Reisekosten410
Pauschbeträge für Berufskraftfahrer bei Übernachtung im Kraftfahrzeug
70 Anzahl der Tage 411
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz
71 Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 420
Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:
72Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung)470
73Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung)471
74Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden472
75Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)473
Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung
76ausländischer Staat · Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) · Pauschbetrag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) · Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) · Pauschbetrag für An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) · Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden · Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden · Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen) · Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland474
Steuerfreier Ersatz
77 Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 490
Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Zeile 11
78Art der Aufwendungen · Betrag682
Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen für mehrere Jahre laut Zeile 16
79Art der Aufwendungen · Betrag659
Werbungskosten zu Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen laut Zeile 17
80Art der Aufwendungen · Betrag660
Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn laut Zeile 21 und 22 (Übertrag aus den Zeilen 59 und 64 der Anlage(n) N-AUS)
81Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn laut den Zeilen 21 und 22 (Summe aus den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS)657
Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist laut Zeile 18 – in den Zeilen 27 bis 77 und in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung enthalten –
82Art der Aufwendungen · Betrag656
Werbungskosten zu Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Inland, wenn die Ansässigkeit in Belgien gegeben ist – in den Zeilen 27 bis 77 und in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung enthalten -
83Werbungskosten zu Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Inland, wenn die Ansässigkeit in Belgien gegeben ist – in den Zeilen 27 bis 77 und in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung enthalten –675

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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