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Steuer-Glossar

Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist die Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie folgt weitgehend den Regeln der Erbschaftsteuer. Wie viel du zahlst, hängt von deinem Verwandtschaftsgrad zum Schenker und vom Wert der Schenkung ab. Steuerfrei bleibt alles bis zum persönlichen Freibetrag, zum Beispiel 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder und meist 20.000 € für alle übrigen Personen.

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Häufige Fragen

Wer muss bei einer Schenkung die Schenkungsteuer zahlen?

Steuerschuldner ist grundsätzlich die beschenkte Person. Der Schenker haftet aber mit und kann die Steuer freiwillig übernehmen. Übernimmt er sie, gilt dieser Betrag als zusätzliche Schenkung und erhöht den steuerpflichtigen Erwerb.

Wann ist eine Schenkung steuerfrei?

Steuerfrei bleibt eine Schenkung, solange ihr Wert unter deinem persönlichen Freibetrag liegt. Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag oder Weihnachten sind ebenfalls nicht steuerpflichtig. Achtung: Der Freibetrag gilt für alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen.

Wie hoch sind die Steuern bei einer Schenkung?

Besteuert wird nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse und der Höhe des Erwerbs und reicht von 7 % bis 50 %. Für Kinder und Ehegatten fällt er deutlich niedriger aus als für entfernte Verwandte oder Freunde.

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