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Steuer-Glossar

Grenzgänger

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einem Land wohnen und regelmäßig zur Arbeit in ein anderes Land pendeln. Sie fahren meist täglich über die Grenze und kehren anschließend an ihren Wohnsitz zurück. Welcher Staat den Lohn besteuern darf, steht im Doppelsteuerabkommen der beiden Länder. Typische Nachbarländer sind die Schweiz, Österreich, Frankreich, Polen und die Niederlande.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Grenzgänger?

Grenzgänger ist, wer in einem Staat wohnt und regelmäßig zur Arbeit in einen anderen Staat pendelt. Steuerlich geht es vor allem um die Frage, welcher Staat den Lohn besteuern darf. Diese Frage beantwortet das Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder.

Muss ich als Grenzgänger in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?

Wird dein ausländischer Lohn in Deutschland freigestellt, läuft häufig ein Progressionsvorbehalt. Der freigestellte Betrag erhöht dann den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Ob dich deshalb eine Abgabepflicht trifft, hängt vom Abkommen und von deinem Einzelfall ab.

Welcher Staat besteuert den Lohn von Grenzgängern?

Das richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Wohnstaat und Arbeitsstaat. Bei einigen Abkommen darf der Arbeitsstaat einen Teil des Lohns besteuern, bei anderen liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnstaat. Im Zweifel hilft eine Beratung im Einzelfall.

Verwandte Begriffe

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