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Steuer-Glossar

Umzugskosten

Umzugskosten sind alle Ausgaben rund um einen Wohnungswechsel: Transport, Verpackung, Umzugsreise und oft auch doppelt gezahlte Miete. Steuerlich zählen sie nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, etwa beim Antritt einer neuen Stelle. Dann setzt du sie als Werbungskosten in der Anlage N ab. Bei einem privaten Umzug gibt es keine Werbungskosten. Für die Arbeitskosten einer Umzugsfirma bekommst du aber die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Häufige Fragen

Welche Umzugskosten kann ich von der Steuer absetzen?

Absetzbar sind zum Beispiel das Umzugsunternehmen, ein gemieteter Transporter, Kartons, die Umzugsreise und doppelt gezahlte Miete. Auch Besichtigungsfahrten zur neuen Wohnung können dazugehören. Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich veranlasst war.

Was kostet ein Umzug mit 50 qm?

Das hängt stark von Entfernung, Stockwerk und Umfang ab. Mit Umzugsfirma kommen schnell mehrere hundert bis über tausend Euro zusammen, in Eigenregie mit Transporter meist deutlich weniger. Verbindlich wird es erst mit einem konkreten Angebot.

Wer übernimmt Umzugskosten?

In der Regel zahlst du die Umzugskosten selbst. Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten, darfst du sie nicht zusätzlich als Werbungskosten ansetzen. Bei einem beruflichen Umzug ist der Arbeitgeber nicht zur Übernahme verpflichtet, kann aber einen Zuschuss zahlen.

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