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Steuer-Glossar

Veranlagung

Die Veranlagung ist das Verfahren, in dem das Finanzamt deine Steuererklärung prüft und die Steuer mit einem Bescheid festsetzt. Sie verbindet das Ermittlungsverfahren mit dem Festsetzungsverfahren und läuft immer für einen Veranlagungszeitraum, also das Kalenderjahr. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner wählen jedes Jahr neu zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. Ohne wirksame Wahl führt das Finanzamt automatisch die Zusammenveranlagung durch.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Veranlagung?

Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die Steuer festsetzt. Grundlage ist in der Regel deine Steuererklärung. Am Ende des Verfahrens erhältst du einen Steuerbescheid.

Wann ist man zusammen veranlagt?

Zusammen veranlagt werden Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die gemeinsame Veranlagung gilt, wenn beide Partner sie wählen. Ohne wirksame Wahl setzt das Finanzamt sie automatisch fest.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung?

Bei der Einzelveranlagung erhält jeder Partner einen eigenen Bescheid mit eigenen Einkünften und Abzügen. Bei der Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert und nach dem Splittingtarif versteuert. Dadurch ergibt sich meist eine niedrigere Steuer, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.

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