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Steuer-Glossar

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz ist der Grenzsteuersatz von 42 % in der oberen Proportionalzone des Einkommensteuertarifs. Er greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 69.878 €. Bei Zusammenveranlagung von Paaren gilt die doppelte Grenze. Die 42 % treffen nur den Einkommensanteil oberhalb dieser Schwelle, nicht das gesamte Einkommen. Ab 277.826 € gilt der Höchststeuersatz von 45 %, auch Reichensteuer genannt.

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Häufige Fragen

Wann beginnt der Spitzensteuersatz 2026?

Für Alleinstehende beginnt er 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 69.878 €. Bei Zusammenveranlagung liegt die Grenze beim Doppelten. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen.

Wann muss man 45 % Steuern zahlen?

Der Höchststeuersatz von 45 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 €. Bei zusammen veranlagten Paaren gilt die doppelte Grenze. Die 45 % fallen nur auf den Teil des Einkommens, der darüber liegt.

Bei welchem Gehalt greift der Spitzensteuersatz?

Eine feste Gehaltsgrenze gibt es nicht, denn gerechnet wird mit dem zu versteuernden Einkommen. Dieses liegt durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen meist klar unter dem Bruttolohn. Deshalb kann der Spitzensteuersatz bei einem Bruttogehalt greifen, das über der eigentlichen Einkommensgrenze liegt.

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