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Steuer-Glossar

Verlustvortrag

Ein Verlustvortrag überträgt einen Verlust aus einem Jahr in die folgenden Veranlagungszeiträume. Dort verrechnet das Finanzamt ihn mit positiven Einkünften und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Den verbleibenden Verlust stellt das Finanzamt in einem eigenen Bescheid fest. Bis 1 Mio € je Jahr ist die Verrechnung voll möglich, darüber hinaus nur zu 70 %.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert der Verlustvortrag?

Verluste, die sich im Entstehungsjahr nicht ausgleichen lassen, trägt das Finanzamt in die Folgejahre vor. Dort verrechnet es sie mit positiven Einkünften, sodass dein zu versteuerndes Einkommen sinkt. Voraussetzung ist, dass der verbleibende Verlust gesondert festgestellt wird. Verluste aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften darfst du nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnen.

Wie lange kann ein Verlustvortrag geltend gemacht werden?

Ein festgestellter Verlustvortrag ist zeitlich nicht befristet und bleibt stehen, bis ihn spätere Gewinne aufbrauchen. Rückwirkend kannst du ihn bis zu vier Jahre nach dem Verlustjahr beantragen. Fehlt eine Steuererklärung ganz, sind unter Umständen noch sieben Jahre möglich.

Wird der Verlustvortrag automatisch verrechnet?

Ja, sobald das Finanzamt den verbleibenden Verlust festgestellt hat, rechnet es ihn in späteren Jahren von Amts wegen an. Du musst dafür jeweils eine Steuererklärung abgeben. Solange ein Verlustvortrag festgestellt ist, besteht sogar Abgabepflicht.

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