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Steuer-Glossar

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten sind alle Ausgaben, die dir bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle entstehen. Sie gelten als Werbungskosten und mindern dein zu versteuerndes Einkommen, egal ob die Bewerbung erfolgreich war. Typische Posten sind Bewerbungsmappen, Porto, Kopien, Bewerbungsfotos sowie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Vorstellungsgesprächen. Weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € automatisch abgezogen wird, wirken sich die Kosten erst aus, wenn deine Werbungskosten insgesamt höher liegen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten?

Eine gesetzliche Pauschale gibt es nicht, du hast also keinen Anspruch darauf. Viele Finanzämter akzeptieren ohne Einzelbelege rund 8,50 € für eine Bewerbung mit Mappe und 2,50 € für eine Online-Bewerbung. Mit Belegen setzt du die tatsächlichen Kosten an.

Was gehört zu den Bewerbungskosten?

Dazu zählen Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Papier, Kopien, Beglaubigungen, Bewerbungsfotos, Porto, Stellenanzeigen sowie Telefon- und Internetkosten. Auch Fachliteratur, Bewerbungstrainings und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen gehören dazu. Kosten für Outfit oder Friseur erkennt das Finanzamt dagegen nicht an.

Kann ich Bewerbungskosten ohne Nachweis absetzen?

Du darfst deine Aufwendungen schätzen, wenn du keine Belege mehr hast. Das Finanzamt kann aber Nachweise verlangen, etwa Anschreiben oder Antwortschreiben der Firmen. Erstattungen von Arbeitgeber oder Agentur für Arbeit musst du von den geltend gemachten Kosten abziehen.

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